Positionspapiere
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die börsennotierten Unternehmen im Rahmen der Steuergesetzgebung darauf verpflichtet werden, am Tag der Hauptversammlung eine Aktionärsabfrage durchzuführen, um die daraus gewonnenen Daten dem Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
Wir lehnen diese Zweckentfremdung des Aktienrechts für steuerliche Zwecke ab. Sie ist rechtsystematisch problematisch und geht über die europarechtlichen Vorgaben der EU-Aktionärsrechterichtlinie hinaus. Außerdem belastet sie die Emittenten mit erheblichen zusätzlichen Kosten und wird weder für die Steuerbehörden noch die Unternehmen einen zusätzlichen Nutzen bringen.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-41
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