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Kommentar zur EMIR-Implementierung (auf Englisch)
Mit dem Beginn der Meldepflichten Mitte Februar 2014 geht die Umsetzung der im Sommer 2012 verabschiedeten Derivateverordnung EMIR in eine weitere Runde. Allerdings bestehen noch zahlreiche Unsicherheiten, die den Unternehmen eine fristgerechte EMIR-Umsetzung erschweren. Dies gilt insbesondere für die Festlegung einer eindeutigen Identifikationsnummer der Derivategeschäfte („Unique Trade Identifier“), für die bislang kein von der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA akzeptierter Standard existiert.
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Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Claudia Royé
Leiterin Kapitalmarktrecht
Stellvertretende Leiterin Fachbereich Recht
Tel.+49 69 92915-40
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