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Konsultation zu den ESMA-Guidelines on disclosure requirements (auf Englisch)
In seiner Antwort auf die ESMA-Konsultation zu den Leitlinien zu Offenlegungspflichten gemäß der Prospektverordnung begrüßt das Deutsche Aktieninstitut, dass auch die ESMA die Möglichkeiten als sinnvoll ansieht, auf bestehende Finanzberichte zu verweisen, anstatt die Zahlen im Prospekt zu duplizieren. Das Deutsche Aktieninstitut fordert, dieses Ziel konsequent zu verfolgen. Nur so kann eine sinnvollere Reduzierung von Informationsasymmetrien zu den für die Anleger wichtigen Finanzberichten erfolgen.
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Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de