Positionspapiere
MAR: Mehr Rechtsicherheit und bürokratische Entlastung für Unternehmen erforderlich
Mit diesem Positionspapier beteiligen wir uns an einer ESMA-Konsultation zur Umsetzung der Neuregelungen der Ad-hoc-Publizität nach dem EU Listing Act. Zentraler Punkt der ESMA-Vorschläge ist die Definition einer nicht abschließenden Liste von Endereignissen in gestreckten Sachverhalten, nach denen Ad-hoc-Meldungen zu veröffentlichen sein sollen (Art. 17 Abs. 1 MAR). Auch die Voraussetzungen für die Selbstbefreiung von einer Ad-Hoc-Mitteilung werden konkretisiert. Die Vorschläge der ESMA sind zwar ein guter Ausgangspunkt für die weitere Diskussion, werden aber insgesamt nicht zu nennenswerten bürokratischen Erleichterungen führen, vor allem weil die von der ESMA vorgeschlagenen Veröffentlichungszeitpunkte nicht in allen Fällen das Ende von gestreckten Entscheidungsprozessen darstellen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.
Positionspapiere
Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Chefvolkswirt
Tel.+49 69 92915-41
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