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Mehr Aktien in der Altersvorsorge: Das Altersvorsorgedepot in allen Säulen nutzen
Anlässlich der heutigen Übergabe des Berichts der Alterssicherungskommission an die Bundesregierung erklären die Präsidentin des Deutschen Aktieninstituts, Melanie Kreis, und die Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts, Henriette Peucker:
„Die Vorschläge der Alterssicherungskommission sind ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Rente. Insbesondere begrüße ich die geplante Nutzung von Aktien in der Altersvorsorge. Die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Komponente in der gesetzlichen Rentenversicherung folgt erfolgreichen internationalen Vorbildern. Das ermöglicht zukünftig endlich auch den Menschen in Deutschland, bei ihrer gesetzlichen Rente vom Kapitalmarkt zu profitieren, und stärkt gleichzeitig die Anlegerbasis für die Unternehmen“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Aktieninstituts, Melanie Kreis.
„Ein ausreichendes Rentenniveau ist angesichts der demografischen Entwicklung ohne eine Aktienkomponente in allen drei Säulen der Altersvorsorge nicht erreichbar. Die Vorschläge der Alterssicherungskommission für eine kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rente sollten schnell und konsequent umgesetzt werden“, sagt Henriette Peucker, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Für eine erfolgreiche Umsetzung ist entscheidend, dass es keine Garantien und keine Verrentung geben wird, damit die Erträge unmittelbar der Erhöhung des Alterseinkommens dienen.“
Das Deutsche Aktieninstitut plädiert zudem in der Umsetzung für einen Wettbewerb von Anbietern. So legen die Schweden etwa die Hälfte der Gelder im staatlich verwalteten AP7 Såfa an. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, ihre Vorsorge aus rund 400 privat angebotenen Fonds selbst zusammenzustellen.
Schließlich empfiehlt die Kommission den Sozialpartnern, konkrete Maßnahmen zur Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu erarbeiten. Das 2018 eingeführte Sozialpartnermodell hat dazu nicht beitragen. Aus diesem Versagen sind die richtigen Lehren zu ziehen. Für deutlich höhere Betriebsrenten ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber unabhängig von den Sozialpartnern ihre betriebliche Altersvorsorge auf eine garantiefreie reine Beitragszusage umstellen können.
Altersvorsorgedepot für Aktienanlagen in allen drei Säulen der Altersvorsorge nutzen
Der Gesetzgeber sollte die Möglichkeit eröffnen, das Altersvorsorgedepot der privaten Altersvorsorge auch für die kapitalgedeckten Beiträge in der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen.
„Erfolgreich wird die Reform der Altersvorsorge, wenn alle Aktienanlagen aus allen Säulen der Altersvorsorge in einem Depot liegen. Das steigert die Übersichtlichkeit für die Menschen, ist einfach, unbürokratisch und garantiert zudem die Portabilität in der betrieblichen Altersvorsorge,“ erläutert Peucker abschließend.

