Positionspapiere
Unternehmen, die der Rechtsform der Societas Europaea (SE) unterliegen, sind aktuell verpflichtet, innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Ende des vorhergehenden Geschäftsjahres ihre Hauptversammlung abzuhalten. Die Corona-Pandemie mit Social Distancing-Verfügungen und Kontaktverboten macht ihnen jedoch einen Strich durch die Rechnung. Wir plädieren daher, die Durchführung der Hauptversammlung auf bis zu zwölf Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres zu ermöglichen, um SE-Unternehmen mehr Flexibilität in dieser beispiellosen Situation zu ermöglichen.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Cordula Heldt
Leiterin Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Tel.+49 69 92915-22
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