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Mehr Spielraum für vertragliche Freiheit
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat einen Code of Conduct für vom Emittenten bezahltes Research konsultiert. Da sich dieser Entwurf ausschließlich an französischen Vorbildern orientiert, regen wir an, freiwillige Wohlverhaltensregeln aus anderen Ländern ebenfalls zu berücksichtigen. Für Deutschland wären dies die Deutschen Grundsätze für Finanzresearch, die auch von der BaFin als „best practice“ anerkennt wurden. Außerdem empfehlen wir, den Code of Conduct möglichst flexibel zu halten, beispielsweise auf eine bestimmte Vergütungsstruktur zu verzichten.
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Finanzmarktaufsicht

Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Kuhn
Leiter Think Tank
Tel.+49 69 92915-20
kuhn(at)dai.de
