Kolumne
Laut den Eckpunkten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das von den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz Ende Juni vorgestellt wurde, soll der Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, zum Beispiel Mitarbeiteraktien, von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro steigen. Lesen Sie, wie eine großflächige Verbreitung der Mitarbeiteraktie der Aktienkultur in Deutschland auf die Sprünge helfen kann, welche Rolle dabei der Steuerfreibetrag spielt und wie dieser von den Unternehmen bewertet wird.
In der Pharmazie werden Kamille, Ginkgo oder Johanniskraut als pflanzliche Drogen bezeichnet, aus denen Arzneimittel hergestellt werden. Übertragen auf den Kapitalmarkt ist die Mitarbeiteraktie eine Einstiegsdroge, die nicht nur frei von Nebenwirkungen ist, sondern ein in Deutschland weit verbreitetes Leiden lindert: Die Aktienabstinenz.
Die Mitarbeiteraktie verringert die Skepsis gegenüber Aktien
Die Mitarbeiteraktie hilft, die Skepsis vieler Menschen gegenüber der Aktienanlage zu verringern und öffnet damit die Tür zum Aktienmarkt. Warum? Mitarbeiter investieren in das eigene Unternehmen. Sie sind also mit dem Geschäftsmodell und den damit verbundenen Ertragsaussichten vertraut. Zudem räumt der Arbeitgeber den Mitarbeitern auf die eigenen Aktien einen Rabatt auf den Börsenwert ein, der in der Regel 30 Prozent und mehr beträgt. Ein Puffer, der einen Kursrückgang der Aktie leichter verschmerzbar macht.
Um sich allerdings nicht allzu sehr von der Ertragsentwicklung des eigenen Arbeitgebers abhängig zu machen, sollten die Mitarbeiter neben der Aktie des eigenen Unternehmens Aktienfonds oder Aktien anderer Unternehmen berücksichtigen. Auch hier hilft die Mitarbeiteraktie, denn sie bringt die breite Belegschaft erstmals in Berührung mit der Aktie.
So weit, so gut, wenn es nicht diesen steuerlichen Haken gebe. Die Mitarbeiter müssen den Rabatt auf die Aktie als geldwerten Vorteil versteuern, was wiederum die Teilnahme an Mitarbeiteraktienprogrammen unattraktiver macht. Der Gesetzgeber gewährt daher einen jährlichen Freibetrag auf den Rabatt, der im letzten Jahr von 360 Euro auf 1.440 Euro erhöht wurde. Dieser höhere Freibetrag bietet den Unternehmen die Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenfrei einen großzügigeren Rabatt zu gewähren.
Damit entsteht eine win-win-Situation, von der Mitarbeiter und Unternehmen profitieren. Wenn die Mitarbeiter noch günstiger Aktien des eigenen Unternehmens erhalten, verbessert das nicht nur die Vermögensbildung der Belegschaft mit Aktien, sondern erhöht auch die Bereitschaft, an dem Programm teilzunehmen. Je höher die Teilnahmequote des Aktienprogramms, desto eher erreicht das Unternehmen die damit verbundenen Ziele. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung der Attraktivität als Arbeitgeber und die Mitarbeiterbindung. Je höher die Teilnahmequote, desto eher lohnt sich für das Unternehmen der administrative Aufwand, der mit der Einführung der Mitarbeiteraktie verbunden ist.
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Freibetrag von 1.440 Euro weiter zu erhöhen, um die Mitarbeiterkapitalbeteiligung noch attraktiver zu machen. Mit 5.000 Euro findet sich in den Eckpunkten des Zukunftsfinanzierungsgesetzesaus aus dem Juni 2022 – eine Initiative der Ministerien der Finanzen und der Justiz – ein konkreter Vorschlag zur künftigen Höhe des Freibetrags.
Unternehmen wünschen eine weitere Erhöhung des Freibetrags
Wie kommt die Erhöhung des Freibetrags auf 1.440 Euro bei den Unternehmen an? Wünschen sich die Unternehmen überhaupt eine weitere Erhöhung des Freibetrags? Diese Fragen hat das Deutsche Aktieninstitut mit Unterstützung des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung (AGP) den Unternehmen gestellt. An der Umfrage haben sich 85 Unternehmen beteiligt, zwei Drittel davon börsennotierte Gesellschaften.
Der Freibetrag von 1.440 Euro ist bei den Unternehmen angekommen. Das ist ein wesentliches Ergebnis der Umfrage. Obwohl die Erhöhung auf 1.440 Euro erst letztes Jahr durch die damalige Bundesregierung verabschiedet wurde, schöpfen 47 Prozent der Unternehmen diesen bereits jetzt vollständig aus. Bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogrammen, die künftig aufgelegt werden sollen, geben sogar 55 Prozent der Unternehmen an, dass sie die 1.440 Euro komplett nutzen wollen.
Abb. 1: Teilnahmequoten in Relation zur Nutzung des Freibetrags
Zudem gibt es einen Zusammenhang zwischen der Höhe des Freibetrags und der Teilnahmequote. Unternehmen, die in ihrem Programm einen Freibetrag von mehr als 360 Euro nutzen, haben eine Beteiligungsquote von 52 Prozent der berechtigten Mitarbeiter, während Unternehmen, die bei den 360 Euro geblieben sind, nur 38 Prozent mobilisieren können (siehe Abbildung 1).
Abb. 2: Halten Sie den Freibetrag von 1.440 Euro für ausreichend?
Schließlich stimmen die Unternehmen den Plänen, den Freibetrag von 1.440 Euro nochmals zu erhöhen, mehrheitlich zu. Um ihren Mitarbeitern eine noch attraktivere Mitarbeiterkapital-beteiligung anbieten zu können, wünscht sich mehr als die Hälfte der Unternehmen eine weitere Erhöhung des Freibetrags (siehe Abbildung 2). Nur ein Viertel gibt an, dass die 1.440 Euro ausreichen, und ein weiteres Viertel kann noch nicht einschätzen, ob sie einen höheren Freibetrag nutzen würden.
Fazit
Die Mitarbeiteraktie als nebenwirkungsfreie Einstiegsdroge in den Aktienmarkt? Unbedingt! Damit die Mitarbeiteraktie ihre Wirkung voll entfalten kann, muss der Freibetrag weiter erhöht werden. Die vorgeschlagenen 5.000 Euro sind daher eine gute Nachricht.
Aktien- und Wertpapieranlage
Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
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