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Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Bestehender Freibetrag wird genutzt – weitere Erhöhung ist gewünscht
Die vom Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium veröffentlichen Eckpunkten eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes sehen eine Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro vor. Unsere Umfrage in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung hat ergeben, dass dieser Vorschlag auf breite Zustimmung der Unternehmen stößt. Das Stimmungsbild basiert auf Antworten von 85 Unternehmen, die weitgehend aus dem Mitgliederkreis beider Institutionen stammen.
Obwohl der Freibetrag erst letztes Jahr auf 1.440 Euro erhöht wurde, schöpfen 47 Prozent der Unternehmen diesen bereits jetzt vollständig aus. Bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungs-programmen, die künftig aufgelegt werden sollen, geben sogar 55 Prozent der Unternehmen an, dass sie die 1.440 Euro komplett nutzen wollen. Um ihren Mitarbeiterinnen und Miarbeitern eine noch attraktivere Mitarbeiterkapitalbeteiligung anbieten zu können, wünscht sich mehr als die Hälfte der Unternehmen eine weitere Erhöhung des Freibetrags.
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