Positionspapiere
Zurück
PDF Download
Offenlegungslösung bei der Umsetzung der CSRD sicherstellen
In der Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts zum CSRD-Umsetzungsgesetz weisen wir darauf hin, dass die im Referentenentwurf vorgesehene Aufstellungslösung keine Anforderung der CSRD, sondern ein Übersetzungsfehler ist. Diese zieht erhebliche Rechtsfolgen nach sich und ist mit unnötigem Aufwand und Risiken für Unternehmen verbunden. Daher sollte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung die Offenlegungslösung gewählt werden. Außerdem regen wir an, dass die Bundesregierung die im Regierungsentwurf zur CSRD-Umsetzung von 2024 geplanten Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wieder aufnimmt, um Doppelberichtspflichten zu vermeiden.
