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Omnibus: Datenpunkte der europäischen Nachhaltigkeitsstandards reduzieren
„Mit dem Omnibus-Vorschlag hat die EU-Kommission bei der europäischen Lieferkettenrichtlinie einen großen Schritt in Richtung Entlastung der Unternehmen gemacht. Bei der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung lassen sich dagegen keine ausreichenden Maßnahmen zur Reduzierung der Berichtspflichten erkennen. Diese sind aber notwendig. Die berichtspflichtigen Unternehmen brauchen dringend Entlastung,“ erklärt Henriette Peucker, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt mit Blick auf die CSDDD unter anderem das Streichen der zivilrechtlichen Haftung sowie die Fokussierung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner in der Lieferkette. Positiv ist auch, dass die EU-Kommission plant, die sektorspezifischen Standards nicht weiter zu verfolgen. Dies gilt auch für die Anpassung des Anwendungsbereichs der CSRD und der EU-Taxonomie-Verordnung, wonach zukünftig nur noch Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmer (vorher 250) in Verbindung mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Million Euro berichtspflichtig sind.
Kritisch sehen wir allerdings, dass mit Blick auf die großen börsennotierten Unternehmen keine ausreichenden Erleichterungen bei den Berichtspflichten vorgesehen sind. So sind diese weiterhin verpflichtet, nach der EU-Taxonomie-Verordnung zu berichten. Unklar ist auch, inwieweit es zu einer umfassenden Reduzierung der Datenpunkte bei den ESRS kommen wird, zu der sich die EU-Kommission im Q&A-Dokument verpflichtet hat. Auch die elektronische Kennzeichnungspflicht von Nachhaltigkeits- und finanziellen Informationen soll bestehen bleiben.
Abschaffung der elektronischen Kennzeichnungspflicht
Die elektronische Kennzeichnungspflicht (iXBRL-Tagging) nach dem European Single Electronic Format für die Finanzberichterstattung und die nichtfinanzielle Berichterstattung ist komplex. Sie führt zu einem hohen Aufwand bei den Unternehmen und erzeugt Rechtsunsicherheit, ohne dass sie einen zusätzlichen Nutzen für Investoren und die Öffentlichkeit schafft. Hochentwickelte KI-Tools sind auf die elektronische Kennzeichnung nicht angewiesen, da sie die veröffentlichten Informationen auch aus PDFs auslesen und bewerten können.
CSRD als Eckpfeiler der Unternehmensberichterstattung
Die CSRD und die damit verbundenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind der Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Alle Informationen für andere Berichtsrahmen wie z.B. die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation/SFDR) sollten zukünftig aus den CSRD-Daten abgeleitet werden. Das Deutsche Aktieninstitut setzt sich deshalb dafür ein, die SFDR in das Omnibus-Verfahrens aufzunehmen.
Deutliche Reduzierung der Datenpunkte
Das Deutsche Aktieninstitut schlägt vor, die europäischen Nachhaltigkeitsstandards durch den Standard für die börsennotierten, kleinen und mittelgroßen Unternehmen (LSME-Standard) oder einen entsprechend schlanken Berichtsstandard zu ersetzen. Auf diese Weise können die 1.100 Datenpunkte der ESRS auf fast die Hälfte reduziert werden. Der Standard soll für große börsennotierte und nicht-börsennotierte Unternehmen gleichermaßen gelten.
Um die Berichtslast der Unternehmen zu verringern, setzt sich das Deutsche Aktieninstitut mit Blick auf den Klimastandard ESRS E1 auch dafür ein, dass die EU-Kommission den Unternehmen erlaubt, bei der Klimaberichterstattung mit dem Klimastandard IFRS S2 des International Sustainability Standards Board zu beginnen. Falls erforderlich könnte der internationale Klimastandard von der EU-Kommission erweitert werden.
„Die Einbindung internationaler Klimastandards in die ESRS reduziert Dopplungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und öffnet den Weg zu zukünftig einheitlichen internationalen Nachhaltigkeitsstandards, die wir mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen unterstützen,“ unterstreicht Peucker.
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