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Prospektverordnung - Empfehlungen um gute Ideen zu verwirklichen
Die Stellungnahme bezieht sich auf den EU-Kommissionsentwurf vom 30.11.2015. Entgegen der EU-Kommission lehnt das Deutsche Aktieninstitut eine Kategorisierung von Risikofaktoren sowie eine Beschränkung deren Anzahl in der Zusammenfassung ab. Insbesondere der Privatanleger würde in einer Scheinsicherheit gewogen. Die Abschaffung der Erleichterungen für Anleihen mit einer Mindeststückelung von 100.000 Euro beruht schon auf falschen Annahmen. Darüber hinaus lassen 32 Ermächtigungen von EU-Kommission und ESMA offen, ob mit dem neuen Prospektregime tatsächlich Erleichterungen einhergehen. Diese Zahl muss deutlich reduziert werden.
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Publizität und Transparenz

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Sven E. Hemeling
Leiter Primärmarktrecht
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