Positionspapiere
Reduktion der ESRS-Datenpunkte ambitioniert angehen
Im Rahmen des EFRAG-Aufrufs zur Überarbeitung der ESRS setzen wir uns für eine Vereinfachung der Berichtspflichten und eine substanzielle Reduktion der ESRS-Datenpunkte ein. Trotz des hohen Grades an Granularität sind viele der Datenpunkte für die Nutzer der Nachhaltigkeitsinformationen nicht relevant. Zudem ist eine ESRS-Berichterstattung mit einem erheblichen Umsetzungsaufwand in den Unternehmen verbunden.
Über konzeptionelle Anpassungen hinaus sind Änderungen am gesamten Rahmenwerk der Nachhaltigkeitsberichterstattung unerlässlich. Die CSRD ist das Kernstück der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Alle relevanten Informationen für andere Berichtsrahmen, wie die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) oder die Capital Requirements Regulation (CRR), sollten aus den CSRD-Daten abgeleitet werden.
Eine stärkere Angleichung zwischen den ESRS und den Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) ist entscheidend, um doppelte Berichtspflichten zu vermeiden. Eine vollständige Angleichung des verschlankten ESRS E1 Klimawandel an den IFRS S2 Climate-related disclosures erachten wir als notwendig.
Positionspapiere
Nachhaltigkeit

Ihre Ansprechpartnerin
Jessica Göres
Leiterin Sustainability Reporting
Tel. +49 69 92915-39
goeres(at)dai.de