Positionspapiere
Reportingausnahme für gruppeninterne Derivate vereinfachen
Der Antragsprozess bei der Reportingausnahme für gruppeninterne Transaktionen nicht-finanzieller Unternehmen ist zu kompliziert. Bei EU-Töchtern muss der Antrag bei der jeweiligen Aufsicht und bei der Bafin erfolgen, für hinzukommende Gruppenunternehmen muss erneut ein Antrag eingereicht werden.
In einer Stellungnahme begrüßen wir den Änderungsantrag, den der Europaparlamentarier Markus Ferber im Rahmen des EU-Marktintegrationspakets abgeben hat. Er schlägt unter anderem vor, dass der Antrag nur noch bei der Aufsichtsbehörde der Muttergesellschaft abgegeben werden soll. In der Stellungnahme begrüßen wir den Vorschlag und regen zudem an, dass ein einmaliger Antrag ausreicht und kein weiterer für hinzukommende Gruppenunternehmen notwendig ist. Außerdem kommentieren wir in der Stellungnahme weitere Änderungsanträge der EU-Parlamentarier, beispielsweise den Vorschlag, die Markets in Financial Instruments Directive (MiFID)-Nebentätigkeitsausnahme zu streichen. Diese Ausnahme ist sehr wichtig. Nicht-finanzielle Unternehmen können damit beispielsweise Warenderivate in ihrem Risikomanagement einsetzen, ohne die umfassenden Pflichten einer Bank erfüllen zu müssen.

