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RTS für Prospekte: ESMA muss innerhalb seines Mandats bleiben (auf Englisch)
ESMA konsultiert Standards für die Billigung und Veröffentlichung von Prospekten, deren Bewerbung und die Einbeziehung in Form eines Verweises. Neben anderen Punkten würden diese Regulatory Technical Standards bisher die Dokumente, die per Verweis einbezogen werden dürfen, erheblich beschränken und an Investorenmeetings und Roadshows hohe juristische Hürden legen. Das Mandat der ESMA umfasst diese Kompetenzen nach Auffassung des Deutschen Aktieninsituts allerdings nicht. Es fordert die ESMA daher auf ihr Mandat nicht zu überschreiten.
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Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Primärmarktrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de