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Schriftformerleichterungen im Gesellschaftsrecht erwünscht
Wir begrüßen die vom Bundesministerium der Justiz angestoßene Diskussion zur Befreiung von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht und setzen uns für ihren Abbau ein. Voraussetzung ist, dass diese in der Praxis zu einer Erleichterung führen und die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. So sprechen wir uns beispielsweise bei der Stimmabgabe von Aufsichtsräten für eine Abgabe in Textform aus und gegen das händische Unterschreiben.
Positionspapiere
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de