Positionspapiere
SFDR an die CSRD anpassen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden den Referenzrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Im Rahmen der Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) schlägt das Deutsche Aktieninstitut deshalb vor, alle Berichtsanforderungen der SFDR von diesem Referenzrahmen abzuleiten. Darüber hinaus ist es im Interesse einer konsistenten Berichterstattung notwendig, dass die Principal Adverse Impacts (PAIs) derselben Materialitätsanalyse unterliegen wie die der ESRS.
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Nachhaltigkeit

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Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Nachhaltigkeit
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