Pressemitteilungen
Standortfördergesetz: Deutsches Aktieninstitut warnt vor halbherzigen Reformen
Am Mittwoch soll der Entwurf des Standortfördergesetzes vom Bundeskabinett beschlossen werden. Das Deutsche Aktieninstitut sieht im Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Standortfördergesetz lediglich einen ersten, aber bei weitem nicht ausreichenden Schritt zur Belebung der Innovationsfinanzierung.
„Ein leistungsfähiger Kapitalmarkt ist entscheidend für die Finanzierung der deutschen Wirtschaft. Die niedrige Zahl an Börsengängen und die rückläufige Zahl börsennotierter Unternehmen zeigen klaren Handlungsbedarf“, sagt Henriette Peucker, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Für die Stärkung der Finanzierung von Innovationen über den Kapitalmarkt sind tiefgreifendere Reformen im Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie in der Altersvorsorge notwendig. Handlungsempfehlungen liegen im Detail schon seit Jahren auf dem Tisch. Der Referentenentwurf ist dagegen in wesentlichen Punkten ambitionslos. Er darf nicht zum Alibi für einen Verzicht auf entschiedene Reformen werden.“
Zwar setzt der Entwurf mit der Förderung von Venture-Capital und dem stellenweisen Abbau von Bürokratie Akzente. Doch um wirklich „positive Impulse für die Mobilisierung privater Finanzmittel und das Wachstum der deutschen Wirtschaft“ auszulösen, wie es der Gesetzentwurf selbst als Ziel nennt, braucht es einen größeren Wurf. Das Deutsche Aktieninstitut fordert deshalb in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Standortfördergesetzes ein ambitioniertes Maßnahmenpaket in drei Bereichen:
Stärkung der Investorenbasis
Die entscheidende Voraussetzung für mehr Wohlstand und eine umfassende Innovationsfinanzierung ist die breite Teilhabe der Bevölkerung an den Gewinnen der Wirtschaft. Wichtige Hebel sind die Altersvorsorge und der langfristige Vermögensaufbau. „Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich die Aktienanlage in allen drei Säulen der Altersvorsorge sowie in der Vermögensbildung zu stärken“, fordert Peucker. „Das ist dringend notwendig, damit unser Rentensystem der Demografiefalle entkommt und trägt gleichzeitig zur Entwicklung der Kapitalmärkte bei. Wenn mehr lokales Geld in Aktien, Aktienfonds und vorbörsliche Finanzierungen fließt, verbessern sich die Finanzierungsbedingungen der Unternehmen. Eine Stärkung der Aktienanlage in der Rente hilft auch, dass attraktive Geschäftsmodelle in Deutschland finanziert und mit ihnen die Arbeitsplätze der Zukunft gesichert werden.“
Modernisierung des Aktienrechts
Die Unternehmen sollen zudem von flexibleren Kapitalmaßnahmen profitieren können, wie sie in anderen Ländern längst üblich sind. Dafür reicht die im Gesetzesvorschlag enthaltene und sinnvolle Einführung von Aktien mit einem Nennwert von einem Cent nicht aus. Notwendig ist insbesondere eine Erhöhung des Rahmens für das genehmigte Kapital, das eine schnelle und flexible Möglichkeit der Kapitalaufnahme darstellt.
Entschlackung der Kapitalmarktregulierung
Die Unternehmen müssen von unnötiger Bürokratie befreit werden, um die Eigenkapitalbeschaffung über die Börse zu erleichtern. Gestrichen werden sollte zum Beispiel auf europäischer Ebene die aufwendige Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung der materiellen Informationen aus den Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten nach dem European Single Electronic Format (ESEF). Das automatisierte Lesen von Geschäftsberichten, das durch das ESEF-Format erleichtert werden soll, kann von der künstlichen Intelligenz übernommen werden.
Detaillierte Kommentierungen zu einzelnen Vorschlägen des Gesetzesentwurfs sowie weitere Ausführungen zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zur Stärkung der Kapitalmärkte finden Sie in der Stellungnahme „Standortfördergesetz: nur kleine Schritte“.
Pressemitteilungen
Kapitalmarktfinanzierung

Ihre Ansprechpartnerin
Birgit Homburger
Leiterin Politik und Kommunikation
Leiterin Hauptstadtbüro
Tel. +49 30 25899773
homburger(at)dai.de
