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Standortfördergesetz kommt: Weitere Schritte zur Stärkung der Kapitalmärkte nötig
Heute wird im Deutschen Bundestag das Standortfördergesetz verabschiedet. Der Gesetzgeber will damit unter anderem die Finanzierung von Innovation und Wachstum über den Kapitalmarkt beleben. Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt das Gesetz als einen Schritt für die Stärkung der Kapitalmärkte, dem aber weitere folgen müssen.
„Die Koalition erkennt mit dem Standortfördergesetz die Bedeutung der Kapitalmärkte für Wachstum und Wohlstand an. Das begrüßen wir sehr“, kommentiert Henriette Peucker, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Für einen echten Paradigmenwechsel braucht es eine noch viel breitere Nutzung des Aktienmarkts in allen drei Säulen der Altersvorsorge sowie eine grundlegende Reform des Aktiengesetzes.“
Das Standortfördergesetz soll eine Reihe von Kapitalmarktgesetzen ändern. Wir begrüßen die geplante Einführung von Aktien mit einem Nennwert von einen Eurocent nach dem Vorbild anderer EU-Länder sowie den Verzicht auf eine verpflichtende deutschsprachige Zusammenfassung in englischsprachigen Wertpapierprospekten. Beides macht die Aufnahme von Kapital für Unternehmen flexibler.
Allerdings bleiben viele sinnvolle Maßnahmen zur Flexibilisierung und Angleichung an internationale Standards unberücksichtigt, so dass weiter vermeidbare Standortnachteile bestehen. So können zum Beispiel Unternehmen in den Niederlanden in viel größerem Rahmen auf ein Genehmigtes Kapital zurückgreifen und deshalb Wachstumsschritte flexibler nach Bedarf finanzieren.
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