Positionspapiere
Stellungnahme zur Evaluation der Hinweisgeberschutzrichtlinie
In unserer Stellungnahme zur Evaluation der Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU-Kommission sprechen wir uns für die ausdrückliche Zulässigkeit konzernweiter Hinweisgebersysteme aus, um Meldungen effizient, unabhängig und einheitlich zu bearbeiten sowie Interessenkonflikte zu vermeiden. Zentral gebündelte, fachkundige Stellen im Unternehmen stärken das Vertrauen von Hinweisgebern und die Qualität der Arbeit. Zudem fordern wir eine Auflösung des Konflikts zwischen Hinweisgeberschutz und Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Wenn jemand einen Hinweis auf einen Verstoß abgibt, hätte der oder die Beschuldigte laut der DSGVO einen Auskunftsanspruch über die Identität der Person, die den Hinweis abgegeben hat. In diesem Zusammenhang empfehlen wir, der Vertraulichkeit Vorrang vor dem Auskunftsrecht des Beschuldigten einzuräumen.

