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Stimmrechtsmitteilungen: Noch Potential für Verbesserungen
Für die rechtssichere Durchführung von Hauptversammlungen müssen Unternehmen zweifelsfrei über das Bestehen von Stimmrechten entscheiden können. Das Bundesministerium der Finanzen überprüft in diesem Zusammenhang, ob der Stimmrechtsverlust im Zuge einer fehlerhaften Stimmrechtsmitteilung künftig auf Anordnung der Bafin statt automatisch erfolgen sollte. Diese Änderung würde jedoch zahlreiche neue praktische und rechtliche Fragen aufwerfen. Das Deutsche Aktieninstitut spricht sich deshalb stattdessen für eine höhere Anfechtungssicherheit von Stimmrechtsmitteilungen aus.
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Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
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Dr. Gerrit Fey
Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
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