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Strengere Sanktionsvorschriften dürfen nicht die Falschen treffen!
In unserer Stellungnahme begrüßen wir den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche im Grundsatz. Allerdings verschärft der Entwurf mit dem Wegfall des Vortatenkatalogs sowie einer höheren Strafandrohung für Syndikusrechtsanwälte das bisher geltende Sanktionsregime zu stark.
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Finanzmarktaufsicht
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel. +49 69 92915-41
fey(at)dai.de