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Take-or-Pay-Klauseln sind keine Derivate
In dem Kommentar fordert das Deutsche Aktieninstitut die Klarstellung, dass "Take-or-Pay"-Klauseln in Warenlieferverträgen nicht als Finanzderivate gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID angesehen werden. Vielmehr handelt es sich bei diesen Klauseln um effiziente vertragliche Regelungen, die eine flexible Rohstoffbeschaffung gewährleisten.
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Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Claudia Royé
Leiterin Kapitalmarktrecht
Stellvertretende Leiterin Fachbereich Recht
Tel.+49 69 92915-40
roye(at)dai.de