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Totalverluste bei Aktien weiterhin steuerlich anerkennen
Die Bundesregierung plant, dass insolvenzbedingte Verluste nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden dürfen. Totalverluste könnten dann nicht mehr steuermindernd gegen Aktiengewinne aufgerechnet werden. Das Deutsche Aktieninstitut spricht sich in dem Positionspapier gegen diesen Vorschlag aus, der u.a. der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs widerspricht.
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Dr. Norbert Kuhn
Leiter Think Tank
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