Positionspapiere
Das Bundesjustizministerium setzt mit seinem Referentenentwurf die EU-Umwandlungsrichtlinie in nationales Recht um.
Den Entwurf begrüßen wir im Grundsatz. Dieser ermöglicht es richtigerweise, dass Ansprüche der Aktionäre, die aus einem unangemessenen Umwandlungsverhältnis beispielsweise bei einer Fusion zweier Unternehmen entstehen, statt in bar auch in Aktien beglichen werden können. Allerdings muss der Prozess der Kapitalerhöhung, mit der die Aktien geschaffen werden, nachgeschärft werden.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-20
kuhn(at)dai.de