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Unternehmen begrüßen vorgeschlagene Erleichterungen der EU-Kommission für Derivate Endnutzer (auf Englisch)
Die Europäische Kommission hat heute ihren Entwurf zur Überarbeitung der Derivateverordnung European Market Infrastructure Regulation (EMIR) veröffentlicht. Diese Verordnung gilt nicht nur für Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister, sondern auch für Industrieunternehmen, die Derivate beispielsweise zur Absicherung von Währungsschwankungen einsetzen.
Gemeinsam mit anderen europäischen Verbänden begrüßt das Deutsche Aktieninstitut die Vorschläge der Europäischen Kommission. So hält die Kommission in ihrem Entwurf an der für die Industrie wichtigen Ausnahme von der Clearingpflicht fest, die zuletzt kontrovers diskutiert wurde. Wäre die Ausnahme seitens der Kommission gestrichen worden, hätten größere deutsche Industrieunternehmen für die Besicherung dieser Derivatetransaktionen zusätzliche Gelder in Höhe eines zweistelligen Milliardenbetrags zurücklegen müssen.
Auch die im Kommissionsentwurf vorgesehenen Erleichterungen bei der Meldung von Derivatetransaktionen für nichtfinanzielle Unternehmen weisen in die richtige Richtung. Nun ist es wichtig, dass der europäische Gesetzgeber diese Vorschläge im weiteren Verfahren entsprechend verabschiedet.
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