Positionspapiere
Unternehmensstrafrecht: Weder tatsächliche noch rechtliche Notwendigkeit zur Einführung gegeben
Der möglichen Einführung eines Unternehmensstrafrechts, insbesondere in Form des aktuell im Rechtsausschuss des Bundesrats behandelten Gesetzesantrags des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, sieht das Deutsche Aktieninstitut in seinem Positionspapier mit Besorgnis entgegen. Zum einen ist aus unserer Sicht angesichts des im deutschen Recht bereits bestehenden ausreichenden Sanktionssystems zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität keine rechtliche Notwendigkeit für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts gegeben. Auch ein kriminalpolitisches Bedürfnis zur Einführung sehen wir nicht. Zum anderen haben wir zahlreiche rechtliche Bedenken gegenüber dem Gesetzesantrag. Insbesondere sehen wir die im Gesetzesantrag vorgesehenen Strafen, wie zum Beispiel der Strafe der Verbandsauflösung, als unverhältnismäßig an.
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Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
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