Positionspapiere
Deutschland ist auf einem guten Weg, die 2. EU-Aktionärsrechterichtlinie praxisgerecht umzusetzen. Der Regierungsentwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes (ARUG II) sollte gleichwohl in einigen wichtigen Themenbereichen noch nachgebessert werden. So sollte in Bezug auf Hauptversammlungen konsequenter auf die elektronische Information von Aktionären und Depotinhabern gesetzt werden, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Prozessinnovationen zu ermöglichen. Auch sollten für die neuen Regelungen zu Geschäften mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) und Vergütungssystemen sollten zudem längere Übergangsfristen gewährt werden. Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt dagegen ausdrücklich, dass der Entwurf die Abstimmung über Vergütungssysteme in der Hauptversammlung weiterhin als nicht bindend ansieht.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
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Dr. Gerrit Fey
Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
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