Positionspapiere
Wir begrüßen ausdrücklich den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. Die virtuelle Hauptversammlung, wie sie der Referentenentwurf vorsieht, steht mit Blick auf die Wahrung der Aktionärsrechte der Präsenzhauptversammlung in nichts nach, sondern unterscheidet sich vor allem aus technisch-organisatorischen Gründen hinsichtlich der Mittel.
Der Referentenentwurf ist strukturell sehr gelungen und weist gute Ansätze auf, um die rechtssichere Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Diese Ansätze müssten aus unserer Sicht, nicht zuletzt wegen ihrer hohen Komplexität, die aus der starken Verrechtlichung der Hauptversammlung resultiert, weiterentwickelt werden.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
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