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„Für deutsche Unternehmen steht die Transformation zu einer nachhaltigen Wertschöpfung ganz oben auf der Agenda. Ein Baustein für das Gelingen der Transformation ist eine europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Komplexität und Granularität der Nachhaltigkeitsstandards aber auch die Unsicherheit bezüglich ihrer Auslegung lassen bei der Umsetzung allerdings noch viele Fragen offen. Mit unserem ESRS-Wegweiser wollen wir dazu beitragen, Antworten auf diese Fragen zu finden,“ unterstreicht Henriette Peucker, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.
Bei der Umsetzung der ESRS ergeben sich zentrale Fragen unter anderem bei den Themen Doppelte Wesentlichkeit, Konsolidierungskreis, Begriffsdefinitionen und dem internen Kontrollsystem für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Vertreter unserer Mitgliedsunternehmen haben in dem vorliegenden Positionspapier diese Themen aufgegriffen und aus Sicht der Praxis Empfehlungen zum Umgang mit diesen formuliert.
Unternehmen stellen Lösungsmöglichkeiten vor
In dem Wegweiser teilen die beteiligten Mitgliedsunternehmen ihre Implementierungserfahrungen. Sie legen die Herausforderungen bei der Umsetzung der ESRS dar und stellen Lösungsmöglichkeiten vor. Die Praxis-Empfehlungen können anderen Unternehmen als Hilfestellung dienen, unabhängig davon, ob die Unternehmen sich bereits mitten in der Umsetzung der ESRS befinden oder noch am Anfang stehen.
Der Wegweiser ist als Momentaufnahme zu verstehen, da sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung kontinuierlich weiterentwickelt. Er beschäftigt sich mit folgenden Fragestellungen:
„Der ESRS-Wegweiser unserer Mitgliedsunternehmen ist ein klares Signal an die Politik, dass die Unternehmen die Transformation wollen und sie ihren Beitrag leisten, diese zu erreichen. Allerdings sehen wir auch den deutschen und europäischen Gesetzgeber in der Pflicht, die Nachhaltigkeitsstandards im Rahmen einer Evaluierung zu entschlacken,“ so Peucker. „Auf nationaler Ebene ist darüber hinaus jetzt entscheidend, dass das Umsetzungsgesetz zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) das parlamentarische Verfahren zügig durchläuft und spätestens zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit, dass und wie die CSRD anzuwenden ist.“
Den ESRS-Wegweiser finden Sie hier.
Nachhaltigkeit
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