Positionspapiere
Von rechtlicher Unsicherheit zu risikobasierter Klarheit im Rahmen der AMLR
In der Konsultation der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) zu den technischen Regulierungsstandards nach Artikel 19 der EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) setzen wir uns für mehr Rechtssicherheit und einen strikt risikobasierten Ansatz ein. Da derzeit noch unklar ist, ob und in welchem Umfang bestimmte Industrieunternehmen als Verpflichtete erfasst werden, benötigen die betroffenen Unternehmen dringend Klarheit, um eine angemessene Vorbereitung sicherzustellen. Wir sprechen uns dafür aus, geldwäscherechtliche Pflichten nicht zusätzlich auf unregulierte Geschäftsbereiche auszuweiten. Wir schlagen vor, dass industrielle Holdingstrukturen nicht allein deshalb vollumfänglich als Verpflichtete gelten, weil ein Finanzinstitut Teil der Gruppe ist; vielmehr regen wir gezielte Ausnahmen für Konzerne an, in denen Finanzinstitute nur einen nicht-prägenden, bereits vollständig beaufsichtigten Teil der Aktivitäten darstellen.

