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Vorschlag der EU-Kommission zum EMIR-Review geht in die richtige Richtung
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Derivateverordnung EMIR. Wichtig ist, dass im Rahmen der Clearingausnahme für nichtfinanzielle Unternehmen die Hedging-Definition beibehalten werden soll. Bei den Erleichterungen im Reporting sind aber noch einige Klarstellungen notwendig.
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Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-20
kuhn(at)dai.de