Positionspapiere
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt das Vorhaben, Gesellschaften mit einer britischen Rechtsform die Möglichkeit zu geben, sich in einem geordneten Verfahren in eine Gesellschaft deutschen Rechts umzuwandeln. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der grenzüberschreitenden Verschmelzung, um einer Gesellschaft ausländischen Rechts mit Verwaltungssitz in Deutschland eine Verschmelzung auf eine deutsche Personengesellschaft zu erlauben, sieht das Deutsche Aktieninstitut positiv. Die praktische Relevanz der neuen Regelungen in Bezug auf den Brexit schätzt das Deutsche Aktieninstitut jedoch als begrenzt ein. Insbesondere, da eine Verschmelzung beispielsweise auf eine deutsche Kommanditgesellschaft in der Praxis mit beträchtlichen Verfahrens- und Rechtskosten verbunden ist. Diese Kosten dürften für die meisten Limiteds viel zu hoch sein. Das Deutsche Aktieninstitut empfiehlt zudem in Ergänzung der geplanten partiellen Übergangslösung einen vorrübergehenden Bestandsschutz in Form einer über den Brexit hinausreichenden generellen Übergangsfrist für britische Gesellschaftsformen.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
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Dr. Gerrit Fey
Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
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