Positionspapiere
Weitere Anpassungen am CSRD-Umsetzungsgesetz nötig
In unserer Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz sprechen wir uns für eine Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht bis spätestens Ende 2024 aus. Wir zeigen Punkte auf, deren Änderung wir für besonders dringlich halten. So halten wir es für sinnvoll, wenn zum Beispiel für den Lagebericht und den Konzernabschluss gleiche Formatvorgaben gelten. Unternehmen sollte ein Wahlrecht eingeräumt werden, die Angaben zu immateriellen Ressourcen entweder im Lagebericht oder im Nachhaltigkeitsbericht zu verorten. In Bezug auf die Einbindung von Arbeitnehmervertretern schlagen wir vor, dass es den Unternehmen überlassen bleiben soll, wann und auf welcher Ebene sie die Arbeitnehmervertreter über die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts unterrichten.
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Nachhaltigkeit
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Jessica Göres
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