Positionspapiere
Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 muss für Unternehmen praktikabel sein
Die EU-Kommission evaluiert aktuell die zweite Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, die seit 2016 in Kraft ist. In unserer Stellungnahme betonen wir, dass in einer zukünftigen PSD2-Novelle die Konzernausnahme klargestellt werden muss. Ansonsten laufen Konzerne mit zentralisierten Cash Management-Systemen Gefahr, eine Lizenz als Zahlungsdienstleister beantragen zu müssen.
In der Gesetzesbegründung zur aktuellen PSD2 ist eine Ausnahme zwar auch angelegt. Diese wird aber von den Aufsichtsbehörden wie der BaFin aufgrund eines unklaren Wortlauts nicht einheitlich ausgelegt, sodass Rechtsunsicherheiten entstehen. Hier muss die EU-Kommission in einer Reform nachschärfen und präziser formulieren.
Positionspapiere
Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-20
kuhn(at)dai.de