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Zentralisierte Zahlungssysteme nicht-finanzieller Unternehmen sind keine Zahlungsdienstleister (auf Englisch)
Mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat das Deutsche Aktieninstitut im Jahr 2018 darüber diskutiert, inwiefern das Betreiben zentralisierter Cashmanagementsysteme nichtfinanzieller Unternehmen eine Lizenz als Zahlungsdienstleister erfordert. Grund für diese Diskussion ist eine Unklarheit in der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2). Das Deutsche Aktieninstitut hat in seiner Stellungnahme zur Konsultation "EU retail payment strategy" eine Klarstellung gefordert.
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Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
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Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-20
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