Positionspapiere
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt grundsätzlich das Ziel der EU Kommission, Aktionäre aktivieren zu wollen, sich im Gesellschaftsinteresse zu engagieren. Allerdings schießt der Kommissionsvorschlag an einigen Stellen über das Ziel hinaus; zudem beinhaltet der Entwurf zu viele Unklarheiten. Gerade das Instrument der Hauptversammlungszuständigkeit für sog. „Related Party Transactions" (RPTs), also Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen, mag zwar auf den angelsächsischen Kapitalmarkt, der von Streubesitz geprägt ist, passen, jedoch nicht auf kontinentaleuropäische Konzernstrukturen. Die EU Kommission schränkt hier die nationalen Konzernrechte in ihrem Kern ein, statt ein Gruppeninteresse zu fördern. Sie fördert damit letztlich diejenigen Aktionäre, deren Geschäftsmodell es ist, die Geschäftsführung zu beeinflussen, also aktivistische Aktionäre, wie Hedge Funds.
Weiterhin spricht sich das Deutsche Aktieninstitut u.a. gegen ein rechtlich verbindliches Votum der Hauptversammlung zur Vergütungspolitik aus und plädiert für angemessene Regelungen im Bereich der Aktionärsidentifikation und bei der Transparenz von Stimmrechtsberatern.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
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