








Kolumne
Die Hauptversammlung der Zukunft ist (auch) virtuell
150 Jahre lang trafen Aktionäre und Unternehmensverwaltung bei Präsenz-Hauptversammlungen physisch zusammen. Dann kam Corona, und die virtuelle Hauptversammlung trat über Nacht an die Stelle der Präsenzveranstaltung. Die Diskussion um die stärkere Nutzung digitaler Möglichkeiten hat die bekannten Schwächen der Präsenz-Hauptversammlung noch deutlicher gemacht.
Zu Beginn war die Hauptversammlung DER Ort, an dem Aktionäre und Verwaltung kommunizierten. Vorstand und Aufsichtsrat berichteten dort über Lage und Perspektiven des Unternehmens, beantworteten Fragen und tauschten sich mit den Aktionären aus. Heute sind alle wesentlichen Informationen zum Unternehmen vor der Hauptversammlung (HV) bekannt und werden im Vorfeld intensiv besprochen. Die Digitalisierung bietet vor diesem Hintergrund neue Chancen – im Interesse von Anlegern und Unternehmen.
Eine große Stärke der virtuellen HV ist, dass deutlich mehr private und institutionelle Aktionäre teilnehmen können als bei der Präsenz-Hauptversammlung – und die Aktionäre nehmen diese Gelegenheit auch wahr: Bei den Präsenz-Hauptversammlungen der Allianz SE waren von 2016 bis 2019 zwischen 3.304 und 4.900 Aktionäre anwesend, was 0,7 Prozent der knapp 570.000 Aktionären dieses Unternehmens entspricht. An der virtuellen Hauptversammlung im Jahr 2020 nahmen hingegen über 10.000 Aktionäre teil, fast 1,8 Prozent aller Anteilseigner. Gleiche Erfahrungen machte die BASF SE: 2016 bis 2019 nahmen zwischen 5.500 und 6.300 Aktionäre an der Präsenz-HV teil, also durchschnittlich ein Prozent der 600.000 Aktionäre. Auf der virtuellen HV im Jahr 2020 waren 12.564 Aktionäre vertreten, was eine Verdoppelung der Teilnehmer bedeutet.
Eine weitere Stärke der Digitalisierung ist die Möglichkeit, Fragen vor der Hauptversammlung einzureichen, die dann in der Hauptversammlung konzentriert und systematisch beantwortet werden. Unter der Covid-Notfallgesetzgebung stiegen sowohl die Zahl der Fragesteller als auch die der eingereichten Fragen. Die Aktionäre haben diese Form der Frageeinreichung also akzeptiert und genutzt. Umfragen zeigen, dass die Antwortqualität im Vergleich zur Vergangenheit von den Aktionären sogar höher bewertet wurde.
Was spricht dagegen, diese Entwicklungen und positiven Erfahrungen auch in Zukunft zu nutzen? Warum wird die virtuelle Hauptversammlung so scharf kritisiert?
Stein des Anstoßes ist, wann Aktionäre ihr Fragerecht ausüben dürfen – vor oder während der Hauptversammlung. Bei dieser Diskussion werden oft „Form“ und „Substanz“ des Rechts der Aktionäre, Fragen an die Verwaltung zu stellen, verwechselt. Die Substanz ist unstrittig: die Aktionäre als die risikotragenden Eigentümer des Unternehmens haben natürlich das Recht, Fragen an das Management zu stellen und beantwortet zu bekommen. Es fragt sich aber, welches die ideale Form ist, in der dieses Recht ausgeübt wird.
Die Antwort hierauf kann nicht ohne Blick auf den technisch und rechtlich sicheren Ablauf der Hauptversammlung gegeben werden. Je mehr Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen, desto mehr Aktionäre können Fragen stellen. So positiv dies ist, kann es eine Hauptversammlung zeitlich und organisatorisch schnell an die Grenzen der Durchführbarkeit bringen, wenn Nachfragen und Diskussionen unbegrenzt möglich wären.
Um dies zu vermeiden, spricht alles dafür, dass Aktionäre ihre Fragen und Statements grundsätzlich vor der Hauptversammlung einreichen und diese allen Aktionären zugänglich sind. So kann das Unternehmen die Antworten besser vorbereiten, und die Aktionäre können sich frühzeitig und intensiv mit den Beiträgen anderer Aktionäre auseinandersetzen. Während der Hauptversammlung selbst könnten dann Nachfragen gestellt werden, die sich aus den Antworten auf die Fragen ergeben. Auch hier ist aber sicherzustellen, dass der zeitliche Rahmen nicht gesprengt wird.
Wem also daran gelegen ist, dass sich viele Aktionäre beteiligen, sollte die virtuelle Hauptversammlung mit ihren Möglichkeiten der Professionalisierung der Abläufe nicht ablehnen.
Kolumne
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht

Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Cordula Heldt
Leiterin Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Tel.+49 69 92915-22
heldt(at)dai.de
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150 Jahre lang trafen Aktionäre und Unternehmensverwaltung bei Präsenz-Hauptversammlungen physisch zusammen. Dann kam Corona, und die virtuelle Hauptversammlung trat über Nacht an die Stelle der Präsenzveranstaltung. Die Diskussion um die stärkere Nutzung digitaler Möglichkeiten hat die bekannten Schwächen der Präsenz-Hauptversammlung noch deutlicher gemacht.
Zu Beginn war die Hauptversammlung DER Ort, an dem Aktionäre und Verwaltung kommunizierten. Vorstand und Aufsichtsrat berichteten dort über Lage und Perspektiven des Unternehmens, beantworteten Fragen und tauschten sich mit den Aktionären aus. Heute sind alle wesentlichen Informationen zum Unternehmen vor der Hauptversammlung (HV) bekannt und werden im Vorfeld intensiv besprochen. Die Digitalisierung bietet vor diesem Hintergrund neue Chancen – im Interesse von Anlegern und Unternehmen.
Eine große Stärke der virtuellen HV ist, dass deutlich mehr private und institutionelle Aktionäre teilnehmen können als bei der Präsenz-Hauptversammlung – und die Aktionäre nehmen diese Gelegenheit auch wahr: Bei den Präsenz-Hauptversammlungen der Allianz SE waren von 2016 bis 2019 zwischen 3.304 und 4.900 Aktionäre anwesend, was 0,7 Prozent der knapp 570.000 Aktionären dieses Unternehmens entspricht. An der virtuellen Hauptversammlung im Jahr 2020 nahmen hingegen über 10.000 Aktionäre teil, fast 1,8 Prozent aller Anteilseigner. Gleiche Erfahrungen machte die BASF SE: 2016 bis 2019 nahmen zwischen 5.500 und 6.300 Aktionäre an der Präsenz-HV teil, also durchschnittlich ein Prozent der 600.000 Aktionäre. Auf der virtuellen HV im Jahr 2020 waren 12.564 Aktionäre vertreten, was eine Verdoppelung der Teilnehmer bedeutet.
Eine weitere Stärke der Digitalisierung ist die Möglichkeit, Fragen vor der Hauptversammlung einzureichen, die dann in der Hauptversammlung konzentriert und systematisch beantwortet werden. Unter der Covid-Notfallgesetzgebung stiegen sowohl die Zahl der Fragesteller als auch die der eingereichten Fragen. Die Aktionäre haben diese Form der Frageeinreichung also akzeptiert und genutzt. Umfragen zeigen, dass die Antwortqualität im Vergleich zur Vergangenheit von den Aktionären sogar höher bewertet wurde.
Was spricht dagegen, diese Entwicklungen und positiven Erfahrungen auch in Zukunft zu nutzen? Warum wird die virtuelle Hauptversammlung so scharf kritisiert?
Stein des Anstoßes ist, wann Aktionäre ihr Fragerecht ausüben dürfen – vor oder während der Hauptversammlung. Bei dieser Diskussion werden oft „Form“ und „Substanz“ des Rechts der Aktionäre, Fragen an die Verwaltung zu stellen, verwechselt. Die Substanz ist unstrittig: die Aktionäre als die risikotragenden Eigentümer des Unternehmens haben natürlich das Recht, Fragen an das Management zu stellen und beantwortet zu bekommen. Es fragt sich aber, welches die ideale Form ist, in der dieses Recht ausgeübt wird.
Die Antwort hierauf kann nicht ohne Blick auf den technisch und rechtlich sicheren Ablauf der Hauptversammlung gegeben werden. Je mehr Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen, desto mehr Aktionäre können Fragen stellen. So positiv dies ist, kann es eine Hauptversammlung zeitlich und organisatorisch schnell an die Grenzen der Durchführbarkeit bringen, wenn Nachfragen und Diskussionen unbegrenzt möglich wären.
Um dies zu vermeiden, spricht alles dafür, dass Aktionäre ihre Fragen und Statements grundsätzlich vor der Hauptversammlung einreichen und diese allen Aktionären zugänglich sind. So kann das Unternehmen die Antworten besser vorbereiten, und die Aktionäre können sich frühzeitig und intensiv mit den Beiträgen anderer Aktionäre auseinandersetzen. Während der Hauptversammlung selbst könnten dann Nachfragen gestellt werden, die sich aus den Antworten auf die Fragen ergeben. Auch hier ist aber sicherzustellen, dass der zeitliche Rahmen nicht gesprengt wird.
Wem also daran gelegen ist, dass sich viele Aktionäre beteiligen, sollte die virtuelle Hauptversammlung mit ihren Möglichkeiten der Professionalisierung der Abläufe nicht ablehnen.
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150 Jahre lang trafen Aktionäre und Unternehmensverwaltung bei Präsenz-Hauptversammlungen physisch zusammen. Dann kam Corona, und die virtuelle Hauptversammlung trat über Nacht an die Stelle der Präsenzveranstaltung. Die Diskussion um die stärkere Nutzung digitaler Möglichkeiten hat die bekannten Schwächen der Präsenz-Hauptversammlung noch deutlicher gemacht.
Zu Beginn war die Hauptversammlung DER Ort, an dem Aktionäre und Verwaltung kommunizierten. Vorstand und Aufsichtsrat berichteten dort über Lage und Perspektiven des Unternehmens, beantworteten Fragen und tauschten sich mit den Aktionären aus. Heute sind alle wesentlichen Informationen zum Unternehmen vor der Hauptversammlung (HV) bekannt und werden im Vorfeld intensiv besprochen. Die Digitalisierung bietet vor diesem Hintergrund neue Chancen – im Interesse von Anlegern und Unternehmen.
Eine große Stärke der virtuellen HV ist, dass deutlich mehr private und institutionelle Aktionäre teilnehmen können als bei der Präsenz-Hauptversammlung – und die Aktionäre nehmen diese Gelegenheit auch wahr: Bei den Präsenz-Hauptversammlungen der Allianz SE waren von 2016 bis 2019 zwischen 3.304 und 4.900 Aktionäre anwesend, was 0,7 Prozent der knapp 570.000 Aktionären dieses Unternehmens entspricht. An der virtuellen Hauptversammlung im Jahr 2020 nahmen hingegen über 10.000 Aktionäre teil, fast 1,8 Prozent aller Anteilseigner. Gleiche Erfahrungen machte die BASF SE: 2016 bis 2019 nahmen zwischen 5.500 und 6.300 Aktionäre an der Präsenz-HV teil, also durchschnittlich ein Prozent der 600.000 Aktionäre. Auf der virtuellen HV im Jahr 2020 waren 12.564 Aktionäre vertreten, was eine Verdoppelung der Teilnehmer bedeutet.
Eine weitere Stärke der Digitalisierung ist die Möglichkeit, Fragen vor der Hauptversammlung einzureichen, die dann in der Hauptversammlung konzentriert und systematisch beantwortet werden. Unter der Covid-Notfallgesetzgebung stiegen sowohl die Zahl der Fragesteller als auch die der eingereichten Fragen. Die Aktionäre haben diese Form der Frageeinreichung also akzeptiert und genutzt. Umfragen zeigen, dass die Antwortqualität im Vergleich zur Vergangenheit von den Aktionären sogar höher bewertet wurde.
Was spricht dagegen, diese Entwicklungen und positiven Erfahrungen auch in Zukunft zu nutzen? Warum wird die virtuelle Hauptversammlung so scharf kritisiert?
Stein des Anstoßes ist, wann Aktionäre ihr Fragerecht ausüben dürfen – vor oder während der Hauptversammlung. Bei dieser Diskussion werden oft „Form“ und „Substanz“ des Rechts der Aktionäre, Fragen an die Verwaltung zu stellen, verwechselt. Die Substanz ist unstrittig: die Aktionäre als die risikotragenden Eigentümer des Unternehmens haben natürlich das Recht, Fragen an das Management zu stellen und beantwortet zu bekommen. Es fragt sich aber, welches die ideale Form ist, in der dieses Recht ausgeübt wird.
Die Antwort hierauf kann nicht ohne Blick auf den technisch und rechtlich sicheren Ablauf der Hauptversammlung gegeben werden. Je mehr Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen, desto mehr Aktionäre können Fragen stellen. So positiv dies ist, kann es eine Hauptversammlung zeitlich und organisatorisch schnell an die Grenzen der Durchführbarkeit bringen, wenn Nachfragen und Diskussionen unbegrenzt möglich wären.
Um dies zu vermeiden, spricht alles dafür, dass Aktionäre ihre Fragen und Statements grundsätzlich vor der Hauptversammlung einreichen und diese allen Aktionären zugänglich sind. So kann das Unternehmen die Antworten besser vorbereiten, und die Aktionäre können sich frühzeitig und intensiv mit den Beiträgen anderer Aktionäre auseinandersetzen. Während der Hauptversammlung selbst könnten dann Nachfragen gestellt werden, die sich aus den Antworten auf die Fragen ergeben. Auch hier ist aber sicherzustellen, dass der zeitliche Rahmen nicht gesprengt wird.
Wem also daran gelegen ist, dass sich viele Aktionäre beteiligen, sollte die virtuelle Hauptversammlung mit ihren Möglichkeiten der Professionalisierung der Abläufe nicht ablehnen.
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Die Hauptversammlung der Zukunft ist (auch) virtuell
150 Jahre lang trafen Aktionäre und Unternehmensverwaltung bei Präsenz-Hauptversammlungen physisch zusammen. Dann kam Corona, und die virtuelle Hauptversammlung trat über Nacht an die Stelle der Präsenzveranstaltung. Die Diskussion um die stärkere Nutzung digitaler Möglichkeiten hat die bekannten Schwächen der Präsenz-Hauptversammlung noch deutlicher gemacht.
Zu Beginn war die Hauptversammlung DER Ort, an dem Aktionäre und Verwaltung kommunizierten. Vorstand und Aufsichtsrat berichteten dort über Lage und Perspektiven des Unternehmens, beantworteten Fragen und tauschten sich mit den Aktionären aus. Heute sind alle wesentlichen Informationen zum Unternehmen vor der Hauptversammlung (HV) bekannt und werden im Vorfeld intensiv besprochen. Die Digitalisierung bietet vor diesem Hintergrund neue Chancen – im Interesse von Anlegern und Unternehmen.
Eine große Stärke der virtuellen HV ist, dass deutlich mehr private und institutionelle Aktionäre teilnehmen können als bei der Präsenz-Hauptversammlung – und die Aktionäre nehmen diese Gelegenheit auch wahr: Bei den Präsenz-Hauptversammlungen der Allianz SE waren von 2016 bis 2019 zwischen 3.304 und 4.900 Aktionäre anwesend, was 0,7 Prozent der knapp 570.000 Aktionären dieses Unternehmens entspricht. An der virtuellen Hauptversammlung im Jahr 2020 nahmen hingegen über 10.000 Aktionäre teil, fast 1,8 Prozent aller Anteilseigner. Gleiche Erfahrungen machte die BASF SE: 2016 bis 2019 nahmen zwischen 5.500 und 6.300 Aktionäre an der Präsenz-HV teil, also durchschnittlich ein Prozent der 600.000 Aktionäre. Auf der virtuellen HV im Jahr 2020 waren 12.564 Aktionäre vertreten, was eine Verdoppelung der Teilnehmer bedeutet.
Eine weitere Stärke der Digitalisierung ist die Möglichkeit, Fragen vor der Hauptversammlung einzureichen, die dann in der Hauptversammlung konzentriert und systematisch beantwortet werden. Unter der Covid-Notfallgesetzgebung stiegen sowohl die Zahl der Fragesteller als auch die der eingereichten Fragen. Die Aktionäre haben diese Form der Frageeinreichung also akzeptiert und genutzt. Umfragen zeigen, dass die Antwortqualität im Vergleich zur Vergangenheit von den Aktionären sogar höher bewertet wurde.
Was spricht dagegen, diese Entwicklungen und positiven Erfahrungen auch in Zukunft zu nutzen? Warum wird die virtuelle Hauptversammlung so scharf kritisiert?
Stein des Anstoßes ist, wann Aktionäre ihr Fragerecht ausüben dürfen – vor oder während der Hauptversammlung. Bei dieser Diskussion werden oft „Form“ und „Substanz“ des Rechts der Aktionäre, Fragen an die Verwaltung zu stellen, verwechselt. Die Substanz ist unstrittig: die Aktionäre als die risikotragenden Eigentümer des Unternehmens haben natürlich das Recht, Fragen an das Management zu stellen und beantwortet zu bekommen. Es fragt sich aber, welches die ideale Form ist, in der dieses Recht ausgeübt wird.
Die Antwort hierauf kann nicht ohne Blick auf den technisch und rechtlich sicheren Ablauf der Hauptversammlung gegeben werden. Je mehr Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen, desto mehr Aktionäre können Fragen stellen. So positiv dies ist, kann es eine Hauptversammlung zeitlich und organisatorisch schnell an die Grenzen der Durchführbarkeit bringen, wenn Nachfragen und Diskussionen unbegrenzt möglich wären.
Um dies zu vermeiden, spricht alles dafür, dass Aktionäre ihre Fragen und Statements grundsätzlich vor der Hauptversammlung einreichen und diese allen Aktionären zugänglich sind. So kann das Unternehmen die Antworten besser vorbereiten, und die Aktionäre können sich frühzeitig und intensiv mit den Beiträgen anderer Aktionäre auseinandersetzen. Während der Hauptversammlung selbst könnten dann Nachfragen gestellt werden, die sich aus den Antworten auf die Fragen ergeben. Auch hier ist aber sicherzustellen, dass der zeitliche Rahmen nicht gesprengt wird.
Wem also daran gelegen ist, dass sich viele Aktionäre beteiligen, sollte die virtuelle Hauptversammlung mit ihren Möglichkeiten der Professionalisierung der Abläufe nicht ablehnen.
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