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    Konsequenzen aus dem Fall Wirecard: Aktieninstitut regt Expertenkommission an

     

    In einem heute veröffentlichten Positionspapier schlägt das Deutsche Aktieninstitut vor, eine Expertenkommission zum Fall Wirecard einzusetzen. Die Corporate Governance in den Unternehmen kann durch eine Pflicht zur Bildung eines Prüfungsausschusses und mehr Transparenz zur Person des Financial Expert gestärkt werden. Das bewährte System der zweistufigen Bilanzkontrolle sollte weiterentwickelt werden.

    „Der Fall Wirecard hat dem Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland geschadet. Mit krimineller Energie wurden die umfassenden Prüfungs- und Kontrollmechanismen umgangen, die das deutsche Recht vorsieht. Was wir jetzt brauchen ist eine sorgfältige Analyse der Vorgänge, um angemessen nachsteuern zu können“, fordert Dr. Hans-Ulrich Engel, Präsident des Deutschen Aktieninstituts. „Eine Expertenkommission, in der alle Stakeholder vertreten sind, sollte eingerichtet werden. Diese kann bewerten, welche Maßnahmen zielführend sind, und dem Gesetzgeber sachgerechte Vorschläge unterbreiten“, ergänzt Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.

    Das Deutsche Aktieninstitut hat mit Blick auf die Missstände bei Wirecard in der Diskussion befindliche Regulierungsvorschläge aus den Bereichen Corporate Governance, Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle bewertet und eigene Vor­schläge vorgestellt.

    Corporate Governance

    Das Deutsche Aktieninstitut setzt sich für die Stärkung des Prüfungsausschusses ein. Jedes börsennotierte Unternehmen sollte verpflichtet werden, einen Prüfungsausschuss zu bilden. So wird die Befassung mit den Themen Rechnungslegung, Internes Kontrollsystem, Risikomanagement, Interne Revision und Abschlussprüfung gestärkt. Alternativ könnte für den Fall der personenidentischen Besetzung von Prüfungsausschuss und Gesamtaufsichtsrat letzterer verpflichtet werden, zusätzliche Sitzungen zur Befassung mit den Überwachungsaufgaben eines ansonsten einzurichtenden Prüfungsausschusses abzuhalten.

    Da der Prüfungsausschuss nur so stark sein kann wie die Kompetenz seiner Mitglieder, sollte die Transparenz über die Person und die Qualifikation des gesetzlich vorgeschriebenen Finanzexperten/der Finanzexpertin verbessert werden.

    Darüber hinaus könnte die Praxis der Überprüfung der im Unternehmen existierenden Überwachungssysteme durch den Abschlussprüfer beziehungs­weise die interne Revision stärker kodifiziert werden. Auch die Einführung eines Compliance-Management-Systems, das an der Risikoexposition des Unter­nehmens ausgerichtet ist, erscheint erwägenswert.  

    Abschlussprüfung

    Im Bereich der Abschlussprüfung ist eine Haftungsverschärfung für die Wirtschaftsprüfer vorstellbar. Dabei könnte man sich bei der Obergrenze für die Haftungshöhe an den Umsätzen aus dem Prüfungsmandat orientieren. Auf diese Weise kann mit Blick auf kleinere Prüfungsgesellschaften die Verhältnis­mäßigkeit gewahrt werden.

    Sollte über eine Verschärfung der Trennung von Prüfungs- und Beratungs­leistungen nachgedacht werden, muss sichergestellt werden, dass Beratungs­leistungen, die prüfungsnah sind, weiter aus einer Hand erbracht werden können. 

    Bilanzkontrolle

    Das zweistufige System der Bilanzkontrolle durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat sich bewährt. Die DPR, die Bilanzen bezüglich der richtigen An­wendung von Bilanzierungsstandards überprüft, muss erhalten bleiben. Das System sollte dahingehend weiterentwickelt werden, dass Fälle, in denen ein Betrug vermutet wird, frühzeitig von der DPR an eine hoheitliche Stelle, wie beispielsweise die BaFin, abgegeben werden.

    Unverhältnismäßige Konsequenzen für rechtstreue Unternehmen vermeiden

    „Wie die Politik ist auch die deutsche Wirtschaft bestürzt über die Vorgänge bei Wirecard. Es sei aber klar gesagt, dass es sich bei Wirecard um einen absoluten Ausnahmefall handelt. Jede neue Regelung muss deshalb dahingehend über­prüft werden, dass sie keine unverhältnismäßigen Belastungen für die gesetzes­konform handelnden Unternehmen mit sich bringt“, fordert Engel. „Für die Expertenkommission steht das Deutsche Aktieninstitut mit seiner Expertise gerne zur Verfügung,“ unterstreicht Bortenlänger.

     

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    • 05.10.2020

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      Birgit Homburger
      Head of Politics and Communication
      Head of Berlin Office
      Tel. +49 30 25899773
      homburger(at)dai.de

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      Konsequenzen aus dem Fall Wirecard: Aktieninstitut regt Expertenkommission an

       

      In einem heute veröffentlichten Positionspapier schlägt das Deutsche Aktieninstitut vor, eine Expertenkommission zum Fall Wirecard einzusetzen. Die Corporate Governance in den Unternehmen kann durch eine Pflicht zur Bildung eines Prüfungsausschusses und mehr Transparenz zur Person des Financial Expert gestärkt werden. Das bewährte System der zweistufigen Bilanzkontrolle sollte weiterentwickelt werden.

      „Der Fall Wirecard hat dem Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland geschadet. Mit krimineller Energie wurden die umfassenden Prüfungs- und Kontrollmechanismen umgangen, die das deutsche Recht vorsieht. Was wir jetzt brauchen ist eine sorgfältige Analyse der Vorgänge, um angemessen nachsteuern zu können“, fordert Dr. Hans-Ulrich Engel, Präsident des Deutschen Aktieninstituts. „Eine Expertenkommission, in der alle Stakeholder vertreten sind, sollte eingerichtet werden. Diese kann bewerten, welche Maßnahmen zielführend sind, und dem Gesetzgeber sachgerechte Vorschläge unterbreiten“, ergänzt Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.

      Das Deutsche Aktieninstitut hat mit Blick auf die Missstände bei Wirecard in der Diskussion befindliche Regulierungsvorschläge aus den Bereichen Corporate Governance, Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle bewertet und eigene Vor­schläge vorgestellt.

      Corporate Governance

      Das Deutsche Aktieninstitut setzt sich für die Stärkung des Prüfungsausschusses ein. Jedes börsennotierte Unternehmen sollte verpflichtet werden, einen Prüfungsausschuss zu bilden. So wird die Befassung mit den Themen Rechnungslegung, Internes Kontrollsystem, Risikomanagement, Interne Revision und Abschlussprüfung gestärkt. Alternativ könnte für den Fall der personenidentischen Besetzung von Prüfungsausschuss und Gesamtaufsichtsrat letzterer verpflichtet werden, zusätzliche Sitzungen zur Befassung mit den Überwachungsaufgaben eines ansonsten einzurichtenden Prüfungsausschusses abzuhalten.

      Da der Prüfungsausschuss nur so stark sein kann wie die Kompetenz seiner Mitglieder, sollte die Transparenz über die Person und die Qualifikation des gesetzlich vorgeschriebenen Finanzexperten/der Finanzexpertin verbessert werden.

      Darüber hinaus könnte die Praxis der Überprüfung der im Unternehmen existierenden Überwachungssysteme durch den Abschlussprüfer beziehungs­weise die interne Revision stärker kodifiziert werden. Auch die Einführung eines Compliance-Management-Systems, das an der Risikoexposition des Unter­nehmens ausgerichtet ist, erscheint erwägenswert.  

      Abschlussprüfung

      Im Bereich der Abschlussprüfung ist eine Haftungsverschärfung für die Wirtschaftsprüfer vorstellbar. Dabei könnte man sich bei der Obergrenze für die Haftungshöhe an den Umsätzen aus dem Prüfungsmandat orientieren. Auf diese Weise kann mit Blick auf kleinere Prüfungsgesellschaften die Verhältnis­mäßigkeit gewahrt werden.

      Sollte über eine Verschärfung der Trennung von Prüfungs- und Beratungs­leistungen nachgedacht werden, muss sichergestellt werden, dass Beratungs­leistungen, die prüfungsnah sind, weiter aus einer Hand erbracht werden können. 

      Bilanzkontrolle

      Das zweistufige System der Bilanzkontrolle durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat sich bewährt. Die DPR, die Bilanzen bezüglich der richtigen An­wendung von Bilanzierungsstandards überprüft, muss erhalten bleiben. Das System sollte dahingehend weiterentwickelt werden, dass Fälle, in denen ein Betrug vermutet wird, frühzeitig von der DPR an eine hoheitliche Stelle, wie beispielsweise die BaFin, abgegeben werden.

      Unverhältnismäßige Konsequenzen für rechtstreue Unternehmen vermeiden

      „Wie die Politik ist auch die deutsche Wirtschaft bestürzt über die Vorgänge bei Wirecard. Es sei aber klar gesagt, dass es sich bei Wirecard um einen absoluten Ausnahmefall handelt. Jede neue Regelung muss deshalb dahingehend über­prüft werden, dass sie keine unverhältnismäßigen Belastungen für die gesetzes­konform handelnden Unternehmen mit sich bringt“, fordert Engel. „Für die Expertenkommission steht das Deutsche Aktieninstitut mit seiner Expertise gerne zur Verfügung,“ unterstreicht Bortenlänger.

       

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        „Der Fall Wirecard hat dem Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland geschadet. Mit krimineller Energie wurden die umfassenden Prüfungs- und Kontrollmechanismen umgangen, die das deutsche Recht vorsieht. Was wir jetzt brauchen ist eine sorgfältige Analyse der Vorgänge, um angemessen nachsteuern zu können“, fordert Dr. Hans-Ulrich Engel, Präsident des Deutschen Aktieninstituts. „Eine Expertenkommission, in der alle Stakeholder vertreten sind, sollte eingerichtet werden. Diese kann bewerten, welche Maßnahmen zielführend sind, und dem Gesetzgeber sachgerechte Vorschläge unterbreiten“, ergänzt Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.

        Das Deutsche Aktieninstitut hat mit Blick auf die Missstände bei Wirecard in der Diskussion befindliche Regulierungsvorschläge aus den Bereichen Corporate Governance, Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle bewertet und eigene Vor­schläge vorgestellt.

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        Das Deutsche Aktieninstitut setzt sich für die Stärkung des Prüfungsausschusses ein. Jedes börsennotierte Unternehmen sollte verpflichtet werden, einen Prüfungsausschuss zu bilden. So wird die Befassung mit den Themen Rechnungslegung, Internes Kontrollsystem, Risikomanagement, Interne Revision und Abschlussprüfung gestärkt. Alternativ könnte für den Fall der personenidentischen Besetzung von Prüfungsausschuss und Gesamtaufsichtsrat letzterer verpflichtet werden, zusätzliche Sitzungen zur Befassung mit den Überwachungsaufgaben eines ansonsten einzurichtenden Prüfungsausschusses abzuhalten.

        Da der Prüfungsausschuss nur so stark sein kann wie die Kompetenz seiner Mitglieder, sollte die Transparenz über die Person und die Qualifikation des gesetzlich vorgeschriebenen Finanzexperten/der Finanzexpertin verbessert werden.

        Darüber hinaus könnte die Praxis der Überprüfung der im Unternehmen existierenden Überwachungssysteme durch den Abschlussprüfer beziehungs­weise die interne Revision stärker kodifiziert werden. Auch die Einführung eines Compliance-Management-Systems, das an der Risikoexposition des Unter­nehmens ausgerichtet ist, erscheint erwägenswert.  

        Abschlussprüfung

        Im Bereich der Abschlussprüfung ist eine Haftungsverschärfung für die Wirtschaftsprüfer vorstellbar. Dabei könnte man sich bei der Obergrenze für die Haftungshöhe an den Umsätzen aus dem Prüfungsmandat orientieren. Auf diese Weise kann mit Blick auf kleinere Prüfungsgesellschaften die Verhältnis­mäßigkeit gewahrt werden.

        Sollte über eine Verschärfung der Trennung von Prüfungs- und Beratungs­leistungen nachgedacht werden, muss sichergestellt werden, dass Beratungs­leistungen, die prüfungsnah sind, weiter aus einer Hand erbracht werden können. 

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        Das zweistufige System der Bilanzkontrolle durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat sich bewährt. Die DPR, die Bilanzen bezüglich der richtigen An­wendung von Bilanzierungsstandards überprüft, muss erhalten bleiben. Das System sollte dahingehend weiterentwickelt werden, dass Fälle, in denen ein Betrug vermutet wird, frühzeitig von der DPR an eine hoheitliche Stelle, wie beispielsweise die BaFin, abgegeben werden.

        Unverhältnismäßige Konsequenzen für rechtstreue Unternehmen vermeiden

        „Wie die Politik ist auch die deutsche Wirtschaft bestürzt über die Vorgänge bei Wirecard. Es sei aber klar gesagt, dass es sich bei Wirecard um einen absoluten Ausnahmefall handelt. Jede neue Regelung muss deshalb dahingehend über­prüft werden, dass sie keine unverhältnismäßigen Belastungen für die gesetzes­konform handelnden Unternehmen mit sich bringt“, fordert Engel. „Für die Expertenkommission steht das Deutsche Aktieninstitut mit seiner Expertise gerne zur Verfügung,“ unterstreicht Bortenlänger.

         

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          Sollte über eine Verschärfung der Trennung von Prüfungs- und Beratungs­leistungen nachgedacht werden, muss sichergestellt werden, dass Beratungs­leistungen, die prüfungsnah sind, weiter aus einer Hand erbracht werden können. 

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          Unverhältnismäßige Konsequenzen für rechtstreue Unternehmen vermeiden

          „Wie die Politik ist auch die deutsche Wirtschaft bestürzt über die Vorgänge bei Wirecard. Es sei aber klar gesagt, dass es sich bei Wirecard um einen absoluten Ausnahmefall handelt. Jede neue Regelung muss deshalb dahingehend über­prüft werden, dass sie keine unverhältnismäßigen Belastungen für die gesetzes­konform handelnden Unternehmen mit sich bringt“, fordert Engel. „Für die Expertenkommission steht das Deutsche Aktieninstitut mit seiner Expertise gerne zur Verfügung,“ unterstreicht Bortenlänger.

           

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