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    Vermögenswirksame Leistungen für alle

     

    Mit den vermögenswirksamen Leistungen fördert der Staat die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand. Neben dem Bausparen wird die Fondsanlage, bei der mindestens 60 Prozent des Geldes in Aktien angelegt werden müssen, gerne für vermögenswirksame Leistungen genutzt. Leider nimmt die Bedeutung vermögenswirksamer Leistungen als lukrative Möglichkeit des Sparens seit Jahren ab. Umso wichtiger ist es jetzt, das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz zu nutzen und dort attraktive Rahmenbedingungen zu verankern.

    Vermögenswirksame Leistungen werden von den Unternehmen für die Arbeitnehmer angelegt. Das Geld kann aus der eigenen Tasche des Arbeitnehmers kommen oder über einen Zuschuss des Arbeitgebers, der in der Regel maximal 40 Euro pro Monat beträgt. Oftmals verpflichten sich Unternehmen im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen darauf, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen.

    Neben Bausparen ist die Fondsanlage beliebt. Da mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beträge in Aktien investiert werden müssen, ist die vermögenswirksame Leistung ein idealer Einstieg in die Aktienanlage. Hat sich der Anleger für ein entsprechendes Produkt entschieden, leitet der Arbeitgeber das Geld an den gewählten Vertragspartner weiter. Der geringe Aufwand für die Beschäftigten ist ein weiteres Plus.

    Menschen verzichten auf nennenswerten Geldbetrag

    Zudem legt der Staat bei der Fondsanlage maximal 80 Euro als Arbeitnehmersparzulage jährlich oben drauf. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen 20.000 Euro oder bei zusammenveranlagten Paaren 40.000 Euro nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenzen wurden seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst und sind daher inzwischen so niedrig, dass die vermögenswirksamen Leistungen zunehmend an Bedeutung verloren haben. 2008 betrug die Arbeitnehmersparzulage, die insgesamt ausgezahlt wurde, 145 Millionen Euro. Im Jahr 2022 ist dieser Betrag auf 39 Millionen Euro abgeschmolzen. Dementsprechend sinkt die Zahl der Verträge. Die Fondssparverträge sind seit dem Höchststand um die Jahrtausendwende von rund sechs Millionen auf aktuell etwas mehr als zwei Millionen zurückgegangen.

    Die Menschen in Deutschland verzichten damit auf nennenswerte Geldbeträge, denn mit monatlichen Sparraten von 40 Euro plus Arbeitnehmersparzulage lässt sich ein ordentliches Aktiendepot aufbauen. Wer in seinem Arbeitsleben über 30 Jahre mit vermögenwirksamen Leistungen in Aktienfonds spart, verfügt bei einer Aktienrendite von sechs Prozent am Ende über ein Guthaben von rund 47.000 Euro. Die Einzahlungen von knapp 17.000 Euro haben sich fast verdreifacht. Das ist ein ordentlicher Betrag, der das derzeitige durchschnittliche Finanzvermögen der Bundesbürger und Bundesbürgerinnen von 90.000 Euro um mehr als die Hälfte erhöhen würde.

    Ursprüngliche Vorschläge für vermögenswirksame Leistungen müssen ins Gesetz

    Es muss also alles getan werden, um die vermögenswirksame Leistung abzustauben und ihnen neuen Glanz zu verleihen. Gute Vorschläge kamen im Frühjahr dieses Jahres aus den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz. Im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollte die Einkommensgrenzen bei den vermögenswirksamen Leistungen ganz gestrichen werden. Ein weiterer Vorschlag war die Verdreifachung der Arbeitnehmersparzulage auf maximal 240 Euro im Jahr.

    Leider hat die Bundesregierung in ihrem weiteren Gesetzesverfahren diesen Vorschlag wieder fallen gelassen. Das ist ein Fehler, da eine attraktive Ausgestaltung der vermögenswirksamen Leistungen dazu beitragen kann, das finanzielle Polster der Menschen in Deutschland signifikant aufzubessern. Noch ist es aber nicht zu spät. Die Bundestagsabgeordneten, die über die endgültige Fassung des Gesetzes zu entscheiden haben, sind aufgerufen, hier aktiv zu werden. Die ursprünglichen Vorschläge zu den vermögenswirksamen Leistungen müssen dabei unbedingt wieder in das Zukunftsfinanzierungsgesetz aufgenommen werden.

     

    03.11.2023

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    Dr. Norbert Kuhn
    Head of Think Tank
    Tel.+49 69 92915-20
    kuhn(at)dai.de

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    Vermögenswirksame Leistungen für alle

     

    Mit den vermögenswirksamen Leistungen fördert der Staat die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand. Neben dem Bausparen wird die Fondsanlage, bei der mindestens 60 Prozent des Geldes in Aktien angelegt werden müssen, gerne für vermögenswirksame Leistungen genutzt. Leider nimmt die Bedeutung vermögenswirksamer Leistungen als lukrative Möglichkeit des Sparens seit Jahren ab. Umso wichtiger ist es jetzt, das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz zu nutzen und dort attraktive Rahmenbedingungen zu verankern.

    Vermögenswirksame Leistungen werden von den Unternehmen für die Arbeitnehmer angelegt. Das Geld kann aus der eigenen Tasche des Arbeitnehmers kommen oder über einen Zuschuss des Arbeitgebers, der in der Regel maximal 40 Euro pro Monat beträgt. Oftmals verpflichten sich Unternehmen im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen darauf, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen.

    Neben Bausparen ist die Fondsanlage beliebt. Da mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beträge in Aktien investiert werden müssen, ist die vermögenswirksame Leistung ein idealer Einstieg in die Aktienanlage. Hat sich der Anleger für ein entsprechendes Produkt entschieden, leitet der Arbeitgeber das Geld an den gewählten Vertragspartner weiter. Der geringe Aufwand für die Beschäftigten ist ein weiteres Plus.

    Menschen verzichten auf nennenswerten Geldbetrag

    Zudem legt der Staat bei der Fondsanlage maximal 80 Euro als Arbeitnehmersparzulage jährlich oben drauf. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen 20.000 Euro oder bei zusammenveranlagten Paaren 40.000 Euro nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenzen wurden seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst und sind daher inzwischen so niedrig, dass die vermögenswirksamen Leistungen zunehmend an Bedeutung verloren haben. 2008 betrug die Arbeitnehmersparzulage, die insgesamt ausgezahlt wurde, 145 Millionen Euro. Im Jahr 2022 ist dieser Betrag auf 39 Millionen Euro abgeschmolzen. Dementsprechend sinkt die Zahl der Verträge. Die Fondssparverträge sind seit dem Höchststand um die Jahrtausendwende von rund sechs Millionen auf aktuell etwas mehr als zwei Millionen zurückgegangen.

    Die Menschen in Deutschland verzichten damit auf nennenswerte Geldbeträge, denn mit monatlichen Sparraten von 40 Euro plus Arbeitnehmersparzulage lässt sich ein ordentliches Aktiendepot aufbauen. Wer in seinem Arbeitsleben über 30 Jahre mit vermögenwirksamen Leistungen in Aktienfonds spart, verfügt bei einer Aktienrendite von sechs Prozent am Ende über ein Guthaben von rund 47.000 Euro. Die Einzahlungen von knapp 17.000 Euro haben sich fast verdreifacht. Das ist ein ordentlicher Betrag, der das derzeitige durchschnittliche Finanzvermögen der Bundesbürger und Bundesbürgerinnen von 90.000 Euro um mehr als die Hälfte erhöhen würde.

    Ursprüngliche Vorschläge für vermögenswirksame Leistungen müssen ins Gesetz

    Es muss also alles getan werden, um die vermögenswirksame Leistung abzustauben und ihnen neuen Glanz zu verleihen. Gute Vorschläge kamen im Frühjahr dieses Jahres aus den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz. Im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollte die Einkommensgrenzen bei den vermögenswirksamen Leistungen ganz gestrichen werden. Ein weiterer Vorschlag war die Verdreifachung der Arbeitnehmersparzulage auf maximal 240 Euro im Jahr.

    Leider hat die Bundesregierung in ihrem weiteren Gesetzesverfahren diesen Vorschlag wieder fallen gelassen. Das ist ein Fehler, da eine attraktive Ausgestaltung der vermögenswirksamen Leistungen dazu beitragen kann, das finanzielle Polster der Menschen in Deutschland signifikant aufzubessern. Noch ist es aber nicht zu spät. Die Bundestagsabgeordneten, die über die endgültige Fassung des Gesetzes zu entscheiden haben, sind aufgerufen, hier aktiv zu werden. Die ursprünglichen Vorschläge zu den vermögenswirksamen Leistungen müssen dabei unbedingt wieder in das Zukunftsfinanzierungsgesetz aufgenommen werden.

     

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    Vermögenswirksame Leistungen werden von den Unternehmen für die Arbeitnehmer angelegt. Das Geld kann aus der eigenen Tasche des Arbeitnehmers kommen oder über einen Zuschuss des Arbeitgebers, der in der Regel maximal 40 Euro pro Monat beträgt. Oftmals verpflichten sich Unternehmen im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen darauf, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen.

    Neben Bausparen ist die Fondsanlage beliebt. Da mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beträge in Aktien investiert werden müssen, ist die vermögenswirksame Leistung ein idealer Einstieg in die Aktienanlage. Hat sich der Anleger für ein entsprechendes Produkt entschieden, leitet der Arbeitgeber das Geld an den gewählten Vertragspartner weiter. Der geringe Aufwand für die Beschäftigten ist ein weiteres Plus.

    Menschen verzichten auf nennenswerten Geldbetrag

    Zudem legt der Staat bei der Fondsanlage maximal 80 Euro als Arbeitnehmersparzulage jährlich oben drauf. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen 20.000 Euro oder bei zusammenveranlagten Paaren 40.000 Euro nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenzen wurden seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst und sind daher inzwischen so niedrig, dass die vermögenswirksamen Leistungen zunehmend an Bedeutung verloren haben. 2008 betrug die Arbeitnehmersparzulage, die insgesamt ausgezahlt wurde, 145 Millionen Euro. Im Jahr 2022 ist dieser Betrag auf 39 Millionen Euro abgeschmolzen. Dementsprechend sinkt die Zahl der Verträge. Die Fondssparverträge sind seit dem Höchststand um die Jahrtausendwende von rund sechs Millionen auf aktuell etwas mehr als zwei Millionen zurückgegangen.

    Die Menschen in Deutschland verzichten damit auf nennenswerte Geldbeträge, denn mit monatlichen Sparraten von 40 Euro plus Arbeitnehmersparzulage lässt sich ein ordentliches Aktiendepot aufbauen. Wer in seinem Arbeitsleben über 30 Jahre mit vermögenwirksamen Leistungen in Aktienfonds spart, verfügt bei einer Aktienrendite von sechs Prozent am Ende über ein Guthaben von rund 47.000 Euro. Die Einzahlungen von knapp 17.000 Euro haben sich fast verdreifacht. Das ist ein ordentlicher Betrag, der das derzeitige durchschnittliche Finanzvermögen der Bundesbürger und Bundesbürgerinnen von 90.000 Euro um mehr als die Hälfte erhöhen würde.

    Ursprüngliche Vorschläge für vermögenswirksame Leistungen müssen ins Gesetz

    Es muss also alles getan werden, um die vermögenswirksame Leistung abzustauben und ihnen neuen Glanz zu verleihen. Gute Vorschläge kamen im Frühjahr dieses Jahres aus den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz. Im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollte die Einkommensgrenzen bei den vermögenswirksamen Leistungen ganz gestrichen werden. Ein weiterer Vorschlag war die Verdreifachung der Arbeitnehmersparzulage auf maximal 240 Euro im Jahr.

    Leider hat die Bundesregierung in ihrem weiteren Gesetzesverfahren diesen Vorschlag wieder fallen gelassen. Das ist ein Fehler, da eine attraktive Ausgestaltung der vermögenswirksamen Leistungen dazu beitragen kann, das finanzielle Polster der Menschen in Deutschland signifikant aufzubessern. Noch ist es aber nicht zu spät. Die Bundestagsabgeordneten, die über die endgültige Fassung des Gesetzes zu entscheiden haben, sind aufgerufen, hier aktiv zu werden. Die ursprünglichen Vorschläge zu den vermögenswirksamen Leistungen müssen dabei unbedingt wieder in das Zukunftsfinanzierungsgesetz aufgenommen werden.

     

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