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Anmerkungen zur Aktienrechtsnovelle 2014
Das Deutsche Aktieninstitut positioniert sich zum Referentenentwurf der Aktienrechtsnovelle 2014 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Der Entwurf sieht eine Zusammenstellung nicht thematisch verbundener, vorrangig technischer Änderungen des Aktienrechts vor, die teilweise bedeutsame Auswirkungen auf deutsche Aktiengesellschaften haben werden.
Insbesondere befürwortet das Deutsche Aktieninstitut den Beschluss, dass der neue Entwurf keine Regelung zum so genannten „zwingenden Say-on-Pay“ mehr vorsieht. Zudem soll die Abwicklung der Hauptversammlung von Namensaktiengesellschaften durch Einführung eines Record Date für Namensaktiengesellschaften erleichtert werden; dies hatte das Deutsche Aktieninstitut seit langem gefordert. Allerdings sollte der Record Date nicht auf den Beginn des 21.Tages vor der Hauptversammlung beziehen (so im Entwurf), sondern auf den 10./12. Tag, um den Besonderheiten der Namensaktiengesellschaften gerecht zu werden. Weiterhin vermissen wir die ursprünglich in der Aktienrechtsnovelle 2012 vorgesehene Regelung zur Befristung von nachgeschobenen Nichtigkeitsklagen und regen dringend an, diese in der Aktienrechtsnovelle 2014 wieder aufzunehmen.
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Sven E. Hemeling
Head of Stock Corporation Law
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