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ESMA darf Recht auf Selbstbefreiung bei der Ad-hoc-Publizität nicht aushöhlen (auf Englisch)
Das Positionspapier kritisiert ESMA für den Vorschlag, das Recht auf Selbstbefreiung bei der Ad-hoc-Publizität für börsennotierte Unternehmen deutlich einzuengen. In Situationen, bei denen der Aufsichtsrat einer Vorstandsentscheidung noch zustimmen muss, könnte die Selbstbefreiungsmöglichkeit sogar ganz wegfallen. Der ESMA-Vorschlag ist damit nicht vereinbar mit dem Text der Marktmissbrauchsverordnung.

