Virtuelle Hauptversammlungen auch 2021 ermöglichen
Durch die andauernde Corona-Pandemie müssen börsennotierte Unternehmen die Möglichkeit haben, virtuelle Hauptversammlungen bis Ende 2021 durchzuführen. In der Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts begrüßen wir den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und plädieren für eine Verlängerung der COVID-19-Gesetzgebung. Deutschlands börsennotierte Unternehmen müssen gerade in der Pandemie handlungsfähig bleiben und in die Lage versetzt werden, ihre Hauptversammlung auch im kommenden Jahr rechtssicher virtuell durchzuführen. Je früher die Verlängerung beschlossen wird, desto mehr Möglichkeiten und Ressourcen werden die Unternehmen und ihre HV-Dienstleiser auch haben, die virtuelle Hauptversammlung möglichst aktionärsfreundlich auszugestalten.