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Reform der EU-Benchmark-Regulierung: Verpasste Gelegenheit, aber ein Schritt in die richtige Richtung (auf Englisch)
Wir begrüßen die Initiative der EU-Kommission zur gezielten Reform der Benchmark-Regulierung. Dennoch sehen wir Handlungsbedarf. So braucht es Erleichterungen für die dauerhafte Nutzung von Drittstaaten-Benchmarks, da diese in Derivaten zur Absicherung des operativen Geschäft gegen Wechselkursrisiken eine wichtige Rolle spielen. Zudem sollte der vorgesehene gesetzlichen Ersatz-Benchmark-Mechanismus auch auf Verträge ohne Beteiligung von Finanzunternehmen und über reine Finanzverträge hinaus ausdehnt werden. Ein Beispiel dafür sind die zahlreichen Leasing- oder Handelsverträge, die sich immer noch auf den LIBOR beziehen.