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    Von Mitarbeiteraktien und Lautsprechern

     

    Das Deutsche Aktieninstitut fordert in seinem heute veröffentlichten Positionspapier zum Entwurf des Fondsstandortgesetzes eine weitere Erhöhung des steuer- und abgabenfreien Betrags für Mitarbeiterkapital-beteiligungen. Die geplante Erhöhung von 360 Euro auf 720 Euro p.a. im nächsten Jahr ist nicht ausreichend. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen für den Aktienbesitz insgesamt verbessert werden.

    Im internationalen Vergleich steht Deutschland mit Blick auf die Förderung von Mitarbeiteraktien deutlich schlechter da als andere Länder. So liegt die Förderung von Mitarbeiteraktien in Österreich bei 4.500 Euro p.a. und in Spanien und Irland sogar bei 12.000 Euro jährlich.

    „Die Verdoppelung des steuer- und abgabenfreien Betrags auf Mitarbeiter-kapitalbeteiligungen ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings reicht diese nicht aus. So muss der Freibetrag auf mindestens 1.000 Euro angehoben werden, was im internationalen Vergleich immer noch wenig wäre“, betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Ein Hersteller von Unterhaltungselektronik darf seinen Mitarbeitern in Deutschland auf den Kauf seiner Geräte wie zum Beispiel hochwertigen Lautsprechern einen steuerfreien Rabatt in Höhe von 1.048 Euro gewähren. Warum gilt eine entsprechende Förderhöhe nicht auch für Mitarbeiteraktien?“, fragt sie kritisch.

    Nachgelagerte Besteuerung auch für Mitarbeiter großer Unternehmen

    Unternehmen gewähren ihren Arbeitnehmern üblicherweise einen Rabatt auf den Marktpreis der Aktien, um die Teilnahme an den Programmen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu fördern. Der geldwerte Vorteil, der künftig über die 720 Euro hinausgeht, muss vom Arbeitnehmer direkt beim Kauf der Aktien versteuert werden ohne dass ein realisierter Ertrag gegenübersteht. Deshalb plant der Gesetzgeber richtigerweise im Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland eine nachgelagerte Besteuerung einzuführen. Damit müsste der geldwerte Vorteil nicht schon bei Überlassung der Kapitalbeteiligung versteuert werden, sondern erst später, idealerweise erst bei einer gewinnbringenden Veräußerung der Mitarbeiteraktien.

    Ursprünglich hatte der Gesetzgeber bei der nachgelagerten Besteuerung nur Start-ups im Blick, da dort die Arbeitnehmer üblicherweise einen größeren Teil ihres Lohns über Kapitalbeteiligungen erhalten. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen sollen jetzt von dieser Regelung profitieren können. Warum Mitarbeiter großer Unternehmen nicht in den Genuss der nachgelagerten Besteuerung beim rabattierten Erwerb von Mitarbeiteraktien kommen sollen, ist unklar. Das Deutsche Aktieninstitut fordert den Gesetzgeber auf, hier für Steuergerechtigkeit zu sorgen und Mitarbeiter großer Unternehmen in die gesetzliche Regelung einzubeziehen.

    Langfristiger Vermögensaufbau mit Mitarbeiteraktien

    Im Gesetzentwurf erkennt der Gesetzgeber an, dass die Beteiligung der Arbeitnehmerschaft am eigenen Unternehmen ein wichtiger Baustein des langfristigen Vermögensaufbaus ist.

    Das Deutsche Aktieninstitut betont, dass Mitarbeiteraktien zudem wesentlich dazu beitragen, den Deutschen die Scheu vor Aktien insbesondere für die Altersvorsorge zu nehmen. „Das gesetzliche Umlageverfahren der Rente, das in Deutschland in wenigen Jahren an seine Finanzierungsgrenzen stoßen wird, kann mit Aktien zukunftsfest gemacht werden. Die Politik muss auch hier endlich handeln und das gesetzliche Umlageverfahren um ein Ansparverfahren mit Aktien ergänzen“, fordert Bortenlänger.

     

    Das Positionspapier zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland finden Sie hier.

     

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    • 15.12.2020

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