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Digitalisierung im Unternehmensrecht sachgerecht gestalten
Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die Digitalisierung mit dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie weiter vorantreibt. Wir regen allerdings an, dass Emittenten alle offenlegungspflichtigen Berichte wahlweise auch im von der EU präferierten XHTML-Format beim Unternehmensregister einreichen dürfen. Außerdem sollte zukünftig nicht nur die Gründung einer GmbH online möglich sein, sondern auch Folgeänderungen wie Satzungsänderungen. Die Anwendungs-bereiche für Online-Gründungen und Online-Handelsregisteranmeldungen sollten daher großzügig erweitert werden.
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Digital Finance
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Dr. Gerrit Fey
Head of Capital Markets Department
Tel.+49 69 92915-41
fey(at)dai.de