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Keine Fernabsatzinformationen bei Mitarbeiteraktien
Gegenüber dem BMJV hat das Deutsche Aktieninstitut darauf hingewiesen, dass die Informationspflichten im Fernabsatz gemäß dem BGB eine zusätzliche Hürde bei der Einführung von Mitarbeiteraktien bedeuten. Da der Nutzen dieser Informationspflicht nicht erkennbar ist, muss diese für Mitarbeiteraktienprogramme gestrichen werden.