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Aktionärsidentifikation darf nicht zur Pflicht werden - wider die Zweckentfremdung des Aktiengesetzes durch das Steuerrecht
Nach § 67d Aktiengesetz haben die Emittenten das Recht, bei Banken und Sparkassen die Identität ihrer Aktionäre zu erfragen. Für eine zielgerichtete Investor Relations-Arbeit können diese Informationen sehr nützlich sein. Die Bundesregierung will Emittenten jedoch jetzt dazu verpflichten, ihre Aktionäre am Tag der Dividendenzahlung zu erfragen. Das sieht das Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz vor. Gegen diese Zweckentfremdung wehrt sich das Deutsche Aktieninstitut, denn sie ist sachlich nicht zu rechtfertigen und belastet die Emittenten mit hohen Zusatzkosten.
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Dr. Cordula Heldt
Head of Corporate Governance and Company Law
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