Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes: Deutsches Aktieninstitut wendet sich gegen die neue Substanzbesteuerung für den Mittelstand
Die heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossene Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes belastet Wachstum und Innovation in Deutschland.
Börsennotierte Unternehmen werden nach dieser neuen Regelung grunderwerbsteuerpflichtig, sobald 90 Prozent ihrer Aktien gehandelt wurden. Durch die Börsenklausel wurde eine Ausnahme für den regulierten Markt geschaffen. Leider sind die Unternehmen des Freiverkehrs darin nicht erfasst. Damit werden vor allem die dort öffentlich gehandelten mittelständischen und kleinen Unternehmen belastet. Diese werden nach einer Berechnung des Deutschen Aktieninstituts teilweise schon nach 11 Monaten, im Schnitt nach 4,4 Jahren mit all ihren inländischen Grundstücken und Immobilien grunderwerbsteuerpflichtig. Dabei hat es keinerlei Betriebsübergang im juristischen Sinne gegeben.
„Die Koalition hat heute eine neue Substanzbesteuerung für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen,“ erklärt Dr. Christine Bortenlänger, geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „In der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist das unverantwortlich. Das ist Gift für die weitere wirtschaftliche Entwicklung und bedroht Arbeitsplätze in Deutschland!“
Diese neue Besteuerung ist auch eine Zusatzbelastung für kleine Sparer, die mit Aktien fürs Alter vorsorgen und konterkariert die Bestrebungen der Europäischen Union und der Börsen in Deutschland, jungen Wachstumsunternehmen und dem Mittelstand eine Finanzierungsalternative über den Kapitalmarkt zu bieten.
„Die nicht beabsichtigten und vom Gesetzgeber nicht erwünschten Folgen der geplanten Regelung müssen jetzt im Bundesrat korrigiert werden,“ fordert Dr. Christine Bortenlänger weiter. „Das letzte Wort hat der Bundesrat. Er hat die Chance, den Wahnsinn für kleine und mittlere Unternehmen noch zu stoppen.“
Das Deutsche Aktieninstitut teilt das Ziel des Gesetzentwurfes, missbräuchliche Gestaltungen durch die Überführung von Grundstücken in eine Gesellschaft zum alleinigen Zweck der Vermeidung der Grunderwerbsteuer zu beenden. Die fehlende Berücksichtigung des Freiverkehrs in der Börsenklausel kann zu diesem Ziel allerdings keinerlei Beitrag leisten. Der Beschluss schießt daher weit über das Ziel hinaus.
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