EU Listing Act: Chance auf echte Verbesserung bei der Ad-hoc-Publizität nutzen
Mit dem Vorschlag des EU Listing Act will die EU-Kommission unter anderem die EU-Marktmissbrauchsverordnung anpassen. In einem Positionspapier begrüßen wir die Intention der Kommission, die bürokratischen Anforderungen für die Emittenten zu reduzieren, die Rechtsicherheit zu verbessern und die Compliance mit den Vorschriften zu erleichtern. Insbesondere das Vorhaben, die Ad-hoc-Publizität in gestreckten Sachverhalten wie M&A-Prozessen zeitlich vom Insiderhandelsverbot zu trennen, hat das Potential zu signifikanten Verbesserungen. Der Vorschlag sollte aber so fortentwickelt werden, dass erst über eingetretene Endereignisse berichtet werden muss und Zwischenschritte ganz aus der Veröffentlichungspflicht fallen. Ansonsten treten im Zweifel nur geringe praktische Verbesserungen ein.